Der Kreistag
Rechtsstellung, Aufgaben und Zusammensetzung
Rechtsstellung
Der Kreistag ist das oberste Organ des Kreises. Er geht aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen durch die Bürgerinnen und Bürger hervor (Artikel 28 Abs. 1 GG). Das Nähere zur Wahl regelt das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG).
Die Kreistage bestehen in Kreisen bis zu 200.000 Einwohnern grundsätzlich aus 45 Abgeordneten. Mehrsitze können sich aufgrund des Verhältniswahlrechts ergeben. Die Mitglieder des Kreistages bekleiden ein öffentliches Amt und führen die Bezeichnung Kreistagsabgeordnete/r. Vorsitzende/r ist die/der Kreispräsident/in.
Aufgaben
Der Kreistag legt die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung des Kreises fest. Auf Grund seiner übergeordneten Stellung als Volksvertretung entscheidet der Kreistag damit über die Eckwerte der Kreispolitik.
Der Kreistag trifft ferner alle für den Kreis wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung.
Der Kreistag kann bestimmte Entscheidungen auf den Hauptausschuss oder die Landrätin bzw. den Landrat übertragen, soweit es sich nicht um eine gesetzlich vorbehaltene Aufgabe handelt. Der Kreistag kann ferner den Ausschüssen bestimmte Entscheidungen übertragen.
Zusammensetzung des Kreistages (Stand: Kreiswahl 2018)
Partei/Wählergruppe | Prozent | Sitze im Kreistag |
CDU | 39,9 | 22 |
SPD | 20,2 | 11 |
GRÜNE | 9,1 | 5 |
FDP | 9,1 | 5 |
UWD | 8,2 | 4 |
AfD | 5,5 | 3 |
WND | 4,1 | 2 |
DIE LINKE | 3,5 | 2 |
Fraktionsvorsitzende im Kreistag
CDU |
Christian Petersen www.cdu-dithmarschen.de |
SPD | Jörg-Uwe Halusa www.spd-dithmarschen.de |
GRÜNE |
Kerstin Hansen |
FDP |
Veronika Kolb |
UWD | Michael Potthast www.uwd-online.de |
AfD |
Mario Reschke |
WND | Andy Bruhn www.wnd.direct |
DIE LINKE |
Michael Schilke |