Neue Corona-Allgemeinverfügung zur Absonderung - neu: Anpassungen zu aktualisierten RKI-Empfehlungen bzgl. des Kontaktpersonenmanagements
HEIDE. In Umsetzung eines Erlasses des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren hat der Kreis Dithmarschen heute (22.09.2021) die anliegende Allgemeinverfügung Nr. 105/2021 im Internet unter www.dithmarschen.de/Neues-erfahren/Amtliche-Bekanntmachungen bekanntgemacht.
Die Allgemeinverfügung regelt die Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit auf dem Gebiet des Kreises Dithmarschen.
Sie gilt ab Donnerstag, den 23.09.2021 bis einschließlich Dienstag, den 30.11.2021. Eine Verlängerung ist möglich.
Gegenüber den bisherigen Absonderungsregelungen wurden unter Ziffer 6 der Allgemeinverfügung Anpassungen vor dem Hintergrund der aktualisierten RKI-Empfehlungen bezüglich des Kontaktpersonenmanagements vorgenommen.
Autor/in: Pressestelle
Quelle: Kreis Dithmarschen