Bürger-Info-System
Wer macht was im Kreis Dithmarschen?
Jagdsteuer
[Nr.99067005000000 ]
Leistungsbeschreibung
Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben werden. Eine Pflicht zur Erhebung einer Jagdsteuer besteht nicht.
Steuerpflichtig ist, wer das Jagdrecht ausübt oder ausüben lässt.
Zuständige Behörde:
Ordnungsrecht
Stettiner Straße 30
DE - 25746 Heide
Stettiner Straße 30
DE - 25746 Heide
Leistungsbeschreibung
Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben werden. Eine Pflicht zur Erhebung einer Jagdsteuer besteht nicht.
Steuerpflichtig ist, wer das Jagdrecht ausübt oder ausüben lässt.
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