Geschäftsbereich Bau, Wirtschaft, Ordnung, Umwelt
Fachdienst Straßenverkehr
Führerscheinstelle
Einteilung der Führerschein-Klassen
Die Fahrerlaubnisse werden in 13 "europäische" Klassen eingeteilt, von denen 5 "fakultative Unterklassen" (A1, C1, C1E, D1, D1E) sind; ferner gibt es 3 nationale Klassen (M, L und T), die nur in Deutschland eingeführt sind. 5 Klassen können auch als Anhängerklassen "E" erworben werden (BE, C1E, CE, D1E und DE). Das Fahrerlaubnisrecht umfasst somit 16 Klassen. Hinzu kommt dann noch die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Die nachfolgende Tabelle gibt für alle Fahrerlaubnisklassen einschl. der Unter- und Sonderklassen einen Überblick über
- das jeweils erforderliche Mindestalter,
- darüber, ob ihr Erwerb den Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse voraussetzt,
- ihren Geltungsumfang,
- des weiteren über die sogenannte Einschlussregelung nach § 6 Absatz 3 FeV, also darüber,
- für welche anderen FE-Klassen sie gilt und, umgekehrt,
- welche anderen Klassen für sie gültig sind.
Einteilung in die Klassen für
Zugmaschinen
- Klasse T / Klasse L
Leichtkraftfahrzeuge:
- Klasse S