Geschäftsbereich Bau, Wirtschaft, Ordnung, Umwelt
Fachdienst Straßenverkehr
Zulassungsbehörde
Umkennzeichnungspflicht für Fahrzeuge bei Kennzeichenverlust oder Kennzeichendiebstahl
Haben Sie ein oder gar beide Kennzeichen verloren oder wurden Ihnen diese gestohlen? In diesem Fall müssen Ihrem Fahrzeug neue Kennzeichen zugeteilt werden.
Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- Aktuellen Hauptuntersuchungsbericht
- Diebstahlsanzeige der Polizei bei Diebstahl der/des Kennzeichen(s) oder bei Kennzeichenverlust: Erklärung des Halters über den Verlust der/des Kennzeichens (Vordruck hier)
- ggf. das noch vorhandene Kennzeichen
Das bisherige Kennzeichen wird zur Fahndung ausgeschrieben und gesperrt.
Gebühr im Regelfall
zwischen 28,20 Euro und 45,00 Euro