iKFZ
Folgende Anliegen können online über das Serviceportal Schleswig-Holstein durchgeführt werden:
- Abmeldungen für Fahrzeuge und Anhänger, welche ab dem 01.01.2015 mit neuen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen worden sind
- Adressänderung, sofern die Zulassungsbescheinigung Teil I ab dem 01.01.2015 ausgestellt worden ist
- Im Rahmen einer Pilotphase Neuzulassungen (fabrikneues Fahrzeug) und zusätzlich auch Wiederzulassungen auf den gleichen Fahrzeughalter bei einem bisherigen Wohnsitz im Kreis Dithmarschen – sofern die Zulassungsbescheinigung Teil I nach dem 01.01.2015 und die Zulassungsbescheinigung Teil II nach dem 01.01.2018 ausgestellt worden sind
Von der Online-Bearbeitung ausgeschlossen sind Sonderkennzeichen (rote und grüne Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, „E“ und „H“-Kennzeichen, Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen).
Hier gelangen Sie zum Portal:
https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/IKFZ
Videoanleitungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (über www.youtube.com)