Coronavirus:
Regelungen für die Kreisverwaltung
Bitte führen Sie einen Covid-19 Schnelltest durch
Viele Freiheiten werden ab dem 21.03.2022 auf der Grundlage bundes- und landesrechtlicher Regelungen in den Alltag zurückkehren. Wir bitten Sie jedoch, mit den folgenden Maßnahmen dazu beizutragen, dass wir innerhalb der Kreisverwaltung Dithmarschen weiter eine erhöhte Vorsicht aufrecht erhalten.
Besucher*innen haben im Kreishaus sowie in den Außenstellen mit Betreten der Gebäude auf allen Verkehrsflächen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bei Einnahme eines Sitzplatzes und unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden.
Zum Schutz unser Besucher*innen und Mitarbeiter*innen bitten wir Sie, vor dem Besuch der Dienstgebäude des Kreises Dithmarschen einen Covid-19 Schnelltest durchzuführen.
Der Einlass von Besucher*innen ins Kreishaus erfolgt bis zum 30.04.2022 über eine*n Mitarbeitenden des Sicherheitsdienstes.
- Kfz-Zulassungsstelle
- Bitte prüfen Sie vor einer Terminvereinbarung, ob Sie Ihr Anliegen möglicherweise online erledigen können: iKFZ-Angebote: Vollständige Online-Erledigung von Kfz-Angelegenheiten
- zur Online-Terminvereinbarung für Kfz-Angelegenheiten im Kreishaus
- Nachmittagstermine sind Privatkund*innen vorbehalten (keine Händler, Speditionen etc.).
- Wir bitten um Mitteilung, wenn ein Termin nicht wahrgenommen werden kann. Der Termin steht dann anderen Kund*innen zur Verfügung.
- Denken Sie bei der Online-Terminvereinbarung unbedingt an die Terminbestätigung per E-Mail – andernfalls verfällt der Termin.
- Terminanfragen per E-Mail werden nicht bearbeitet.
- Telefon-Hotline Kfz-Zulassung: 0481 97-2020
- Es erfolgt keine Bearbeitung von Kfz-Zulassungsanliegen auf dem Postweg.
- Checkliste Unterlagen für Kfz-Zulassungsanliegen
- Zulassung: SEPA-Lastschriftmandat
- zur Online-Fahrzeugabmeldung
- zur Wunschkennzeichen-Reservierung
- zu allen weiteren Informationen für den Fachdienst Straßenverkehr
Führerscheinstelle: - Die Führerscheinbehörde hat keine offenen Sprechzeiten. Für sämtliche Anliegen zum Thema Führerschein nehmen Sie bitte zunächst telefonisch Kontakt mit der Führerscheinbehörde auf. Sofern Ihr Anliegen nicht telefonisch geklärt werden kann, wird ein Termin im Kreishaus vereinbart.
- Bitte prüfen Sie vor einer Terminvereinbarung, ob Sie Ihr Anliegen möglicherweise online erledigen können: iKFZ-Angebote: Vollständige Online-Erledigung von Kfz-Angelegenheiten