Geschäftsbereich Bau, Wirtschaft, Ordnung, Umwelt
Fachdienst Straßenverkehr
Zulassungsbehörde
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (Abmeldung)
1. Abmeldung in der Zulassungsbehörde
Sie möchten Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen/abmelden?
Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- Kennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) - entfällt, wenn Halter/in oder ordnungsgemäß Bevollmächtigte/r die Außerbetriebsetzung beantragt und keine Sicherheitsübereignung angezeigt wurde -
2. Online-Abmeldung
Ab dem 01.01.2015 besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihr Fahrzeug über das Internet außerbetrieb setzen können. Sie ersparen sich somit den Weg zur Zulassungsbehörde.
Hinweis:
Die Online-Außerbetriebsetzung ist nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 zugelassen worden sind und die neuen Stempelplaketten und eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode haben. Weiterhin ist Ihre Identität mit dem neuen Personalausweis (nPA) im Internet nachzuweisen.
Gebühr im Regelfall
- 7,80 € ohne Reservierung des Kennzeichens
- 10,40 € mit Resiervierung des Kennzeichens für das gleiche Fahrzeug
- 6,20 € bei Online-Abmeldung