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Kreispräsidentin dankt ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern

HEIDE. Betreuungspersonen unterstützen Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht oder nur teilweise ihre Angelegenheiten regeln können: zum Beispiel bei der Organisation der ärztlichen Versorgung, bei der Beantragung von Wohngeld oder eines Schwerbehindertenausweises und der Antragseinreichung bei der Pflegekasse auf einen Pflegegrad. Häufig wird diese Hilfe ehrenamtlich erbracht. Kreispräsidentin Ute Borwieck-Dethlefs und Regina Jasper, Betreuungsbehörde des Kreises Dithmarschen, dankten fünf ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern am 21. Januar 2025 im Kreishaus für ihr Engagement. Darunter waren Andreas Büßelberg, Heike Hentschel, Jutta Koppelmann, Christiane Lornsen und Jürgen-W. Reinfeld.

Für Kreispräsidentin Ute Borwieck-Dethlefs erfüllen Betreuerinnen und Betreuer eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe: „Dank Ihrer flexiblen Hilfe und Erfahrung können Sie auch individuell unterstützen. So vermitteln Sie den zu Betreuenden mehr Teilhabe und Selbstbestimmung.“

Zum Ende des Jahres 2024 gab es im Kreis Dithmarschen 2.558 laufende Betreuungsverfahren, die unterstützt werden durch Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer, Vereinsbetreuerinnen und Vereinsbetreuer sowie ehrenamtliche Betreuerinnen und ehrenamtliche Betreuer. Im Kreis Dithmarschen werden die Hälfte aller rechtlichen Betreuungen von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern begleitet.

Regina Jasper sieht in Zukunft aufgrund des demografischen Wandels einen wachsenden Bedarf an rechtlichen Betreuungen: „Unsere Gesellschaft wird älter und damit wächst auch der Unterstützungsbedarf. Allerdings macht sich seit einigen Jahren sowohl im Bereich der Berufsbetreuenden als auch der ehrenamtlich Betreuenden ein Rückgang bemerkbar.“

Rechtliche Betreuung

Rechtliche Betreuungen werden für volljährige Personen eingerichtet, sofern sie durch eine Krankheit, einen Unfall oder sonstige Beeinträchtigungen nicht mehr eigenständig ihre Angelegenheiten besorgen können. Haben Bürgerinnen und Bürger nicht im Rahmen einer Vollmacht vorgesorgt, so kann es zu einer Einrichtung einer rechtlichen Betreuung über das Amtsgericht kommen.

Nach § 1814 BGB müssen bestimmte Voraussetzungen für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung erfüllt sein, diese Prüfung obliegt der Betreuungsbehörde des Kreises Dithmarschen. Eine rechtliche Betreuung wird vorrangig im Ehrenamt ausgeübt, das z. B. von Angehörigen, Freunden, Nachbarn, Berufskolleginnen und -kollegen sowie engagierten Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen wird. Diese unterstützen ggf. vorübergehend in Not geratene Personen oder aber dauerhaft auf Hilfe angewiesene Personen wegen einer Erkrankung. Alle Betreuerinnen und Betreuer können sich beratend an die Betreuungsbehörde des Kreises Dithmarschen, an das Amtsgericht/Betreuungsgericht oder an den Betreuungsverein e.V. in Meldorf wenden. Die Art und der Umfang einer rechtlichen Betreuung für einen hilfsbedürftigen Volljährigen werden von den Betreuungsgerichten der Amtsgerichte festgelegt. Für das Ehrenamt gibt es eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 425 Euro.

Wer sich ehrenamtlich als Betreuerin bzw. Betreuer engagieren möchte, kann sich bei Interesse an die Betreuungsbehörde des Kreises Dithmarschen (Telefon: 0481 – 97 4848) oder an den Dithmarscher Betreuungsverein e.V. in Meldorf (Telefon: 04832-6000 876) wenden.

Weitere Informationen zur Betreuungsbehörde des Kreises Dithmarschen stehen im Internet unter www.dithmarschen.de/themen/gesundheit/betreuungsbehoerde-dithmarschen.