Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest: Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen an der Dithmarscher Nordseeküste und kreisweites Ausstellungsverbot

HEIDE. Es wurden in drei Lachmöwen-Brutkolonien im Kreis Dithmarschen (Eidersperrwerk, Speicherkoog und Neufelderkoog) am 23. Juni 2023, 3. Juli 2023 und am 5. Juli 2023 bei mehreren tot aufgefundenen Wildvögeln der Ausbruch bzw. der Verdacht des Ausbruchs der Hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt. Außerdem sind im Neufelderkoog und im Speicherkoog auch Brutkolonien von Flussseeschwalben und von Küstenseeschwalben betroffen. Da aktuell in der Küstenregion des Kreises Dithmarschen zahlreiche wildlebende Watt- und Wasservögel brüten und das Ausbruchsgeschehen hoch ist, besteht gerade für Hausgeflügelbestände an der Nordseeküste ein sehr großes Einschleppungsrisiko. Daher erlässt der Kreis Dithmarschen die „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und Tauben zum Schutz gegen die Geflügelpest im Kreis Dithmarschen“. Die Allgemeinverfügung tritt am 12. Juli 2023 in Kraft.

Die Aufstallungspflicht gilt für Geflügelhalter*innen, die sich in einem Gebiet drei Kilometer entlang der Nordseeküste bis zum Eidersperrwerk sowie dem Speicherkoog Dithmarschen und in einem 500 Meter breiten Streifen um den Speicherkoog Dithmarschen herum befinden. Danach sind in Gefangenschaft gehaltene Vögel ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten. Außerdem sind Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und Tauben im gesamten Kreisgebiet des Kreises Dithmarschen verboten.

Die Allgemeinverfügung mit Kartenmaterial zu den Gebietskulissen ist offiziell bekanntgemacht im Internet unter https://www.dithmarschen.de/aktuelles/bekanntmachungen.

Außerdem ist beschriebene Gebietskulisse als interaktive Karte einsehbar unter https://www.dithmarschen.de/aktuelles/tierseuchen.

Hinweise

Erkrankte Vögel versterben meist innerhalb weniger Stunden. Da bei betroffenen Vögeln keine Aussicht auf Heilung besteht, bitten die zuständigen Behörden von Rettungsversuchen abzusehen und die Brutkolonien in keinem Fall zu betreten, um keinen zusätzlichen Stress bei den Tieren zu verursachen. Hundehalter*innen müssen ihre Hunde im Bereich der Kolonien an der kurzen Leine führen und jeglichen Kontakt zu Vögeln unterbinden. Störungen in den Brutkolonien sind unbedingt zu vermeiden.

Bei Kontakt zu toten Vögeln oder Kot sollte grundsätzlich eine Dusche sowie ein Schuh- und Kleiderwechsel erfolgen. Geflügelhaltungen dürfen frühestens nach 48 Stunden und unter Verwendung von Schutzkleidung betreten werden. Anderenfalls ist ein Überspringen der Seuche auf Hausgeflügel zu befürchten.

Das Geschehen in den Brutkolonien macht deutlich, dass der Erreger ganzjährig in Schleswig-Holstein vorhanden ist. Geflügelhalter*innen sollten daher zum Schutz Ihrer Tiere den direkten und indirekten Kontakt zu Wildvögeln vermeiden. Insbesondere die Versorgung mit Futter und Wasser des Hausgeflügels sollte geschützt vor dem Zugriff von Wildvögeln erfolgen.

Weiterhin ist die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Landes Schleswig-Holstein vom 23. November 2021 zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln weiterhin gültig. Sie ist auf der Homepage des Landes Schleswig-Holstein unter „Aktuelle Rechtsgrundlagen“ nachzulesen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/landwirtschaft/gefluegelpest/gefluegelpest_node.html.

Das Veterinäramt des Kreises Dithmarschen ist unter der Nummer 0481 97-2100 zu erreichen.