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Geflügelpest: Aufhebung der Überwachungszone

HEIDE/GUDENDORF. Nachdem in der Gemeinde Gudendorf in einem Gänsehaltungsbetrieb am 26. Juli 2022 der Ausbruch des Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) nachgewiesen wurde, richtete der Kreis Dithmarschen Sperrzonen ein. Da es keine weiteren Ausbruchsfälle in Geflügelhaltungen gab, ging am 28. August 2022 die Schutzzone in die Überwachungszone über. Diese Überwachungszone wurde am 6. September 2022 aufgehoben.

Die „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zum Schutz gegen
die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) – Sperrzonen, Stallpflicht und weitere Maßnahmen – im Kreis Dithmarschen“ (Bekanntmachung Nr. 97/2022) wurde am 5. September 2022 im Internet unter www.dithmarschen.de/Neues-erfahren/Amtliche-Bekanntmachungen bereitgestellt und ist am 6. September 2022 in Kraft getreten.

Auch wenn die Überwachungszonen nunmehr aufgehoben werden konnten, bleibt die Einhaltung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Hausgeflügels weiterhin erforderlich. Denn erstmals gab es im Kreis Dithmarschen in diesem Jahr auch im Sommer HPAI-Nachweise bei Wildvögeln u. a. auf Trischen, in Friedrichskoog und Neufelderkoog. Außerdem ist nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts das Risiko in den Küstenregionen hoch, dass sich dort die hochpathogene aviäre Influenza auf das Hausgeflügel übertragen könnte. Hinweise dafür sind die Geflügelpest-Ausbrüche im Juli in Hausgeflügelbeständen in den Kreisen Schleswig-Flensburg und Dithmarschen. Zudem erhöhen Zugvögel, die im Herbst aus ihren Brutgebieten zurückkommen, um in Dithmarschen zu überwintern, das Eintragungsrisiko.

Die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen vom 23. November 2021 ist aktuell weiterhin in Kraft und die Aufnahme von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler bleibt daher weiterhin verboten.
Weitere Informationen zur Geflügelpest im Kreis Dithmarschen stehen auf der Homepage des Kreises Dithmarschen (www.dithmarschen.de) unter der Rubrik „Geflügelpest“.

Quelle: Kreis Dithmarschen