HEIDE. Bundesweit werden vermehrt Geflügelpest-Fälle gemeldet. Auch im Kreis Dithmarschen wurde zum Jahresbeginn vereinzelt bei Wildvögeln die Krankheit nachgewiesen. Daher bittet der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Geflügelhalter*innen, besonders vorsichtig zu sein und die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Denn das Risiko einer Ausbreitung des hochpathogenen aviären Influenzavirus bei Wildvögeln sowie eine Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel sollen vermieden werden.
Seit Januar 2023 sind in ganz Schleswig-Holstein die Geflügelpest-Nachweise bei Wildvögeln gestiegen. Auch in Dithmarschen wurde Mitte Januar 2023 das hochpathogene Influenzavirus bei einer moribunden Nonnengans in Nordermeldorf nachgewiesen. Außerdem befindet sich die Probe einer verendeten Nonnengans aus der Region Lunden auf dem Weg zur Untersuchung in das Landeslabor.
Aufgrund der steigenden Nachweise von Geflügelpest in Schleswig-Holstein ist zu erwarten, dass auch die Zahl der mit hochpathogener aviärer Influenza infizierten Wildvögel in Dithmarschen in den nächsten Wochen zunehmen wird, insbesondere aufgrund der hohen Dichte an Wassergeflügel an den Sammelplätzen. Ebenso stuft das Friedrich-Löffler-Institut in seiner Risikoeinschätzung vom 8. Februar 2023 deutschlandweit das Risiko von Einträgen der hochpathogenen aviären Influenza in Hausgeflügelbestände durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch ein.
Zusätzlich ist es in der vergangenen Woche in Nordrhein-Westfalen wieder zu einem Ausbruch der Geflügelpest bei einem Geflügelhändler gekommen, der sein Geflügel auch überregional vermarktet. Auch hier ist in der Folge deutschlandweit mit Sekundärausbrüchen bei Kontaktbetrieben zu rechnen.
Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz weist daher die Dithmarscher Geflügelhalter*innen erneut auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen hin, um die Dithmarscher Hausgeflügelbestände vor dem Eintrag der Geflügelpest zu schützen. Außerdem sollte eine Aufstallung der Geflügelbestände kurzfristig möglich sein, sollte sich die Zahl der Geflügelpest-Nachweise so entwickeln, dass der Kreis Dithmarschen zeitnah eine kreisweite Aufstallung für Geflügelbestände anordnen muss.
Die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln vom 23. November 2021 ist weiterhin in Kraft. Danach ist in Schleswig-Holstein auch weiterhin die Aufnahme von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln über Märkte, Börsen, den mobilen Handel und ähnlichen Veranstaltungen verboten.
Wer tote oder krank erscheinende Wildvögeln entdeckt, meldet die Funde weiterhin den örtlichen Ordnungsämtern.
Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung und Verhaltensregeln für ganz Schleswig-Holstein stehen auf der Internetseite des Kreises Dithmarschen unter www.dithmarschen.de/aktuelles/tierseuchen.