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Kreis Dithmarschen erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest: Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen in den avifaunistischen Risikogebieten Dithmarschens und kreisweites Ausstellungsverbot

HEIDE. Bereits seit Anfang Dezember 2023 wurden vermehrt verendete Wildvögel in Dithmarschen aufgefunden, bei denen das hochpathogene aviäre Influenzavirus nachgewiesen wurde. Auch zu Jahresbeginn steigt die Zahl der verendeten und moribund aufgefundenen Wildvögel insbesondere in den avifaunistischen Risikogebieten Dithmarschens weiterhin an. H5N1-Nachweise gibt es bereits aus den Regionen Brunsbüttel, Meldorf, dem Speicherkoog und der Gegend um Lunden. Weitere Proben von verendeten Wildvögeln sind auf dem Weg ins Landeslabor. Da sich aktuell in den avifaunistischen Risikogebieten des Kreises Dithmarschen aufgrund des Vogelzugs zahlreiche wildlebende Watt- und Wasservögel aufhalten und das Ausbruchsgeschehen hoch ist, besteht gerade für Hausgeflügelbestände an der Nordseeküste ein sehr großes Einschleppungsrisiko. Daher erlässt der Kreis Dithmarschen die „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und Tauben zum Schutz gegen die Geflügelpest im Kreis Dithmarschen“. Die Allgemeinverfügung tritt am 9. Januar 2024 in Kraft.

Die Aufstallungspflicht gilt für Geflügelhalter*innen, die sich in einem Gebiet drei Kilometer entlang der Nordseeküste, der Elbe und der Eider flussaufwärts bis zum Eidersperrwerk, einem 500 m breiten Streifen entlang des Eiderdeichs und des Nord-Ostsee-Kanals, und der EU-Vogelschutzgebiete, dem Speicherkoog Dithmarschen und in einem 500 Meter breiten Streifen um den Speicherkoog Dithmarschen herum, dem Vogelflugkorridor „Offenbütteler Moor“, dem Vogelrastgebiet „Kudensee/Buchholzer Moor“ befinden.Danach sind in Gefangenschaft gehaltene Vögel ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten. Außerdem sind Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und Tauben im gesamten Kreisgebiet des Kreises Dithmarschen verboten.

Auf der Internetseite des Kreises Dithmarschen wurde die Allgemeinverfügung mit Kartenmaterial zu den Gebietskulissen amtlich bekanntgemacht. Weitere Informationen zur Geflügelpest, das Formblatt, mit dem die Geflügelhalter*innen die Aufstallung mit Hilfe der Netzlösung anzeigen können sowie die beschriebene Gebietskulisse als interaktive Karte stehen unter www.dithmarschen.de/aktuelles/tierseuchen zur Verfügung.  

Hinweise

Erkrankte Vögel versterben meist innerhalb weniger Stunden. Da bei betroffenen Vögeln keine Aussicht auf Heilung besteht, bitten die zuständigen Behörden von Rettungsversuchen abzusehen und die Brutkolonien in keinem Fall zu betreten, um keinen zusätzlichen Stress bei den Tieren zu verursachen. Hundehalter*innen müssen ihre Hunde im Bereich der Kolonien an der kurzen Leine führen und jeglichen Kontakt zu Vögeln unterbinden. Störungen in den Brutkolonien sind unbedingt zu vermeiden.

Bei Kontakt zu toten Vögeln oder Kot sollte grundsätzlich eine Dusche sowie ein Schuh- und Kleiderwechsel erfolgen. Geflügelhaltungen dürfen frühestens nach 48 Stunden und unter Verwendung von Schutzkleidung betreten werden. Anderenfalls ist ein Überspringen der Seuche auf Hausgeflügel zu befürchten.

Geflügelhalter*innen sollten zum Schutz ihrer Tiere den direkten und indirekten Kontakt zu Wildvögeln unbedingt vermeiden. Insbesondere die Versorgung mit Futter und Wasser des Hausgeflügels sollte geschützt vor dem Zugriff von Wildvögeln erfolgen.

Weiterhin ist die Allgemeinverfügung des Landes Schleswig-Holstein vom 23. November 2021 zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln weiterhin gültig. Sie ist auf der Homepage des Landes Schleswig-Holstein unter „Aktuelle Rechtsgrundlagen“ nachzulesen.

Totfunde von Wildvögeln können den örtlichen Ordnungsbehörden gemeldet werden.

Das Veterinäramt des Kreises Dithmarschen ist unter der Nummer 0481 97-2100 zu erreichen.