HEIDE. Landrat Stefan Mohrdieck hat heute (02.02.2022) die Allgemeinverfügung des Kreises Dithmarschen über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit auf dem Gebiet des Kreises Dithmarschen erlassen.
Mit der Allgemeinverfügung wird u.a. festgelegt:
- für welchen Personenkreis eine Befreiung von der Absonderungspflicht vorliegt,
- dass die Bestätigung eines positiven Testergebnisses auch durch einen durch geschultes Personal durchgeführten SARS-CoV-2 zertifizierten Antigenschnelltest (PoC-Test) in einem Testzentrum oder einer Teststation erfolgen kann und
- die Quarantänepflicht in Schulen und Kindertageseinrichtungen neu gefasst.
Grundlage der Allgemeinverfügung ist eine Aktualisierung des Erlasses vom 15.01.2022.
Die Allgemeinverfügung Nr. 16/2022 wurde auf der Internetseite des Kreises Dithmarschen unter www.dithmarschen.de/Neues-erfahren/Amtliche-Bekanntmachungen bekannt gemacht. Sie gilt ab Donnerstag, den 3. Februar 2022 bis einschließlich Donnerstag, den 31. März 2022. Eine Verlängerung ist möglich. Die Allgemeinverfügung 12/2022 vom 16. Januar 2022 wird mit Ablauf des 2. Februar 2022 aufgehoben.
Weitere Informationen zu den Aktualisierungen entnehmen Sie bitte der Medieninformation des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein unter dem Titel „Gesundheitsministerium passt Quarantäneregeln an“ vom 03.02.2022 (Schleswig Holstein - CoronaI - Anpassung Quarantäneregeln)
Quelle: Kreis Dithmarschen