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Neue Corona-Allgemeinverfügung zur Absonderung: Anpassungen zur Quarantänedauer und der Möglichkeit von quarantäneersetzenden Maßnahmen

HEIDE. Landrat Stefan Mohrdieck hat heute (07.01.2022) die anliegende Allgemeinverfügung des Kreises Dithmarschen über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit auf dem Gebiet des Kreises Dithmarschen erlassen.

Die Allgemeinverfügung wurde bzgl. der Quarantänedauer und der Möglichkeit von quarantäneersetzenden Maßnahmen angepasst.

Sie tritt am 08.01.2022 in Kraft und ist befristet bis zum 31.01.2022. Die Allgemeinverfügung Nr. 8/2022 „Allgemeinverfügung des Kreises Dithmarschen über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit auf dem Gebiet des Kreises Dithmarschen“ wurde auf der Internetseite des Kreises Dithmarschen unter www.dithmarschen.de/Neues-erfahren/Amtliche-Bekanntmachungen bekanntgemacht. Die Allgemeinverfügung 135/2021 vom 21. Dezember 2021 wird mit Ablauf des 07. Januar 2022 aufgehoben.

Bekanntmachung

Quelle: Kreis Dithmarschen