HEIDE. Das Geflügel kann wieder ins Freie. Der Kreis Dithmarschen hebt zum 10. April 2025 die Bekanntmachung: „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 20/2025 vom 27.02.2025 über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel in Haltungen > 50 Stück Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen und Märkten mit Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln zum Schutz gegen die Geflügelpest an die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Kreis Dithmarschen“ wieder auf.
Der Fachdienst Ordnung, Zuwanderung, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung weist Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter darauf hin, weiter vorsichtig zu sein und die vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Zwar gibt es aktuell einen Rückgang an aufgefundenen Wildvögeln mit H5N1-Nachweis im Kreis Dithmarschen. Allerdings stuft das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) das Risiko der Einschleppung in Hausgeflügelbestände durch direkte oder indirekte Kontakte zu Wildvögeln weiterhin als hoch ein. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sollten zum Schutz ihrer Tiere den direkten und indirekten Kontakt zu Wildvögeln unbedingt vermeiden. Insbesondere die Versorgung mit Futter und Wasser des Hausgeflügels muss geschützt vor dem Zugriff von Wildvögeln erfolgen.
Die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein vom 11. Dezember 2024 zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln ist weiterhin gültig.
Weitere Informationen zur Geflügelpest im Kreis Dithmarschen stehen auf der Homepage des Kreises Dithmarschen unter www.dithmarschen.de/aktuelles/tierseuchen.