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Kreis Dithmarschen erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest: Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren in Küstenregionen und kreisweites Ausstellungsverbot ab 1. März 2025

HEIDE.In den Regionen Brunsbüttel, Meldorf, dem Speicherkoog und der Gegend um Lunden wurden mehrere Ausbrüche der Geflügelpest bei tot aufgefundenen Wildvögeln nachgewiesen. Daher erlässt der Kreis Dithmarschen die Bekanntmachung Nr. 20/2025: „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel in Haltungen > 50 Stück Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen und Märkten mit Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln zum Schutz gegen die Geflügelpest an die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Kreis Dithmarschen“. Die Allgemeinverfügung tritt zum 1. März 2025 in Kraft.

Die Aufstallungspflicht gilt für Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren, die sich in einem Gebiet drei Kilometer entlang der Nordseeküste, der Elbe und der Eider flussaufwärts bis zum Eidersperrwerk, einem 500 m breiten Streifen entlang des Eiderdeichs und des Nord-Ostsee-Kanals, und der EU-Vogelschutzgebiete, dem Speicherkoog Dithmarschen und einem 500 Meter breiten Streifen um den Speicherkoog Dithmarschen herum, dem Vogelflugkorridor „Offenbütteler Moor“ und dem Vogelrastgebiet „Kudensee/Buchholzer Moor“ befinden. Tierhalterinnen und Tierhalter können auf der interaktiven Karte prüfen, ob sie betroffen sind. Die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten ist im gesamten Kreisgebiet des Kreises Dithmarschen verboten.

Um eine Ausbreitung zu verhindern, bittet der Fachdienst Ordnung, Zuwanderung, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung die Dithmarscher Halterinnen und Halter, die Schutzhinweise für die Geflügelbestände einzuhalten und gegebenenfalls zu optimieren. Die Anforderungen der Geflügelpest-Verordnung und der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln vom 11. Dezember 2024 sind in allen Geflügelhaltungen einzuhalten. Direkte oder indirekte Kontaktmöglichkeiten zwischen Geflügel und wildlebenden Wasservögeln oder natürlichen Gewässern sollten vollständig vermieden werden, um eine Einschleppung zu verhindern.