Kreishausprojekt
Das Kreishaus des Kreises Dithmarschen ist im Jahr 1974 in Betrieb genommen worden und weist einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Die aktuellen räumlichen Arbeitsbedingungen erweisen sich als nachteilhaft im zunehmenden Fachkräftewettbewerb. Zudem sind die Raumkapazitäten für den gewachsenen Personalbestand zu gering. Ursprüngliches Ziel des Projekts, das in 2019 vom Kreistag beauftragt wurde, war die Konzeption, Planung und Realisierung der erforderlichen Sanierung des bestehenden Kreishauses sowie der Erweiterung durch einen Anbau auf dem vorhandenen Grundstück. Seit 2022 ist neues Projektziel der Neubau eines Kreishauses, vorzugsweise in innenstadtnaher Lage der Kreisstadt Heide.
Leonie Rössler
Stabsstelle 4 - Projektmanagement
Telefon: 04 81 / 97 - 12 79
E-Mail: leonie.roessler[at]dithmarschen.de
In der Projektphase I (Konzeptionsphase) wurden die Grundlagen für die weitere Planung ermittelt. Kurz vor Abschluss der Konzeptionsphase hat die Politik die Verwaltung beauftragt, den ermittelten Kosten für die Sanierung und Erweiterung des Kreishauses die Kosten für einen Komplettneubau gegenüberzustellen. Auf der Grundlage der ausführlichen Darstellung der Ergebnisse der Konzeptionsphase (Drucksache 2022/1178) hat der Kreistag am 16.06.2022 einen Komplettneubau des Kreishauses, vorzugsweise in innenstadtnaher Lage der Kreisstadt Heide, beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Projektphase II (Planungsphase) beauftragt. Neben der Suche eines geeigneten Grundstücks soll ein architektonischer Ideenwettbewerb vorbereitet und durchgeführt werden. Das bestehende Kreishaus soll nach dem Auszug der Kreisverwaltung einer geeigneten Nachnutzung zugeführt werden. Hierfür soll zu gegebener Zeit ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden.
Aktuell befindet sich die Kreisverwaltung in Gesprächen mit der Stadt Heide, ob ein gemeinsamer Neubau eines Kreishauses und Rathauses auf einem Grundstück geplant und realisiert werden sollte. Denn auch das Rathaus der Stadt Heide weist einen erheblichen Sanierungsbedarf auf und ist für die wachsende Mitarbeiterzahl zu klein. Eine örtliche Konzentration der beiden Verwaltungen würde Synergien z. B. in Bezug auf die gemeinschaftliche Nutzung von Sitzungsräumen und gebäudenaher Dienstleistungen heben. Organisatorische Verschmelzungen der Verwaltungen sind nicht angedacht. Ein Beschluss für oder gegen eine gemeinsame Planung soll spätestens im 2. Quartal 2023 erfolgen.