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Tierseuchen

Geflügelpest

Aktuell

HEIDE (16.12.24). Nachdem der Nachbarlandkreis Nordfriesland bereits seit einigen Wochen Geflügelpest-Ausbrüche bei Wildvögeln und auch in einem Hausgeflügelbestand verzeichnet, wurde das hochpathogene aviäre Influenzavirus H5N1 nun auch erstmals in Dithmarschen am 2. Dezember 2024 bei einer Nonnengans in Wesseln und später bei einer Nonnengans in Brunsbüttel nachgewiesen.

Um eine Ausbreitung zu verhindern, bittet der Fachdienst Ordnung, Zuwanderung, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung die Dithmarscher Halterinnen und Halter, die Schutzhinweise für die Geflügelbestände einzuhalten und gegebenenfalls zu optimieren. Direkte oder indirekte Kontaktmöglichkeiten zwischen Geflügel und wildlebenden Wasservögeln oder natürlichen Gewässern sollten vollständig vermieden werden, um eine Einschleppung zu verhindern.

Sollte sich die Geflügelpest-Lage in Dithmarschen weiter verschärfen, wird der Fachdienst im Rahmen seiner fortlaufenden Risikobewertung die Freilandhaltung von Geflügel in Dithmarschen einschränken und die kreisweite Aufstallung anordnen. Daher empfehlen die Amtsveterinärinnen und -veterinäre des Kreises Dithmarschen, sich auf eine mögliche kreisweite Aufstallungspflicht vorzubereiten, so dass diese jederzeit kurzfristig umgesetzt werden kann.

Funde von verendeten Wildvögeln in Dithmarschen sind bei den jeweiligen örtlichen Ordnungsbehörden zu melden.

Was tun bei Vogelfund?

Das Kreis-Veterinäramt informiert, was bei einem Vogelfund zu tun und zu unterlassen ist:

Tot aufgefundene Wildvögel sind von Montag bis Freitag den örtlichen Ordnungsämtern mitzuteilen, die die Tiere dann einsammeln und mit dem Kreis-Veterinäramt in Kontakt treten. Am Wochenende ist die Rettungsleitstelle unter der Rufnummer (04121) 80190707 zu kontaktieren, die dann wiederum die Bereitschaftsdienste der örtlichen Ordnungsbehörden zwecks unmittelbarer oder Abholung zum Wochenbeginn informiert. Um einer Virusverbreitung über das Weitertragen der Viren an Kleidung, Schuhen oder anderen Gegenständen vorzubeugen, sind die Tiere unbedingt nicht anzufassen – schon der Kot unter den Schuhen reicht aus, um das Virus weiterzutragen. Aus demselben Grund sollten andere Haustiere (insbesondere Hunde und Katzen) von toten sowie kranken bzw. schwachen Wildvögeln ferngehalten werden.

Schwache und sterbende Wildvögel sind auf keinen Fall anzufassen und auch nicht Tierarztpraxen, Tierheimen oder Wildtierauffangstationen zuzuführen. Die Tiere werden beim Annähern, insbesondere bedingt durch den ausgelösten Fluchtreflex, einem erheblichen Stress ausgesetzt, welcher zusätzliches Leiden für die kranken Wildtiere bedeutet. Schwache und sterbende Wildvögel sind somit auch nicht den Ordnungsbehörden bzw. der Rettungsleitstelle zu melden. Einzeln auftretende kranke Wildvögel können jedoch durch die für das jeweilige Revier zuständigen Jäger*innen erlöst werden.

Kontakt

Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Telefon
04 81 / 97 - 21 00

Montag - Freitag 
8 - 12 Uhr

Donnerstag
14 - 17 Uhr

Außerhalb dieser Erreichbarkeitszeiten kann unter folgender E-Mail-Adresse eine Rückrufbitte hinterlassen werden:

veterinaerwesen[at]dithmarschen.de

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