Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Tierseuchen

Geflügelpest

Aktuell

HEIDE (27.02.25). Der Kreis Dithmarschen erlässt die Bekanntmachung Nr. 20/2025: „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel in Haltungen > 50 Stück Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen und Märkten mit Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln zum Schutz gegen die Geflügelpest an die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Kreis Dithmarschen“. Die Allgemeinverfügung tritt zum 1. März 2025 in Kraft.

Was tun bei Vogelfund?

Das Kreis-Veterinäramt informiert, was bei einem Vogelfund zu tun und zu unterlassen ist:

Tot aufgefundene Wildvögel sind von Montag bis Freitag den örtlichen Ordnungsämtern mitzuteilen, die die Tiere dann einsammeln und mit dem Kreis-Veterinäramt in Kontakt treten. Am Wochenende ist die Rettungsleitstelle unter der Rufnummer (04121) 80190707 zu kontaktieren, die dann wiederum die Bereitschaftsdienste der örtlichen Ordnungsbehörden zwecks unmittelbarer oder Abholung zum Wochenbeginn informiert. Um einer Virusverbreitung über das Weitertragen der Viren an Kleidung, Schuhen oder anderen Gegenständen vorzubeugen, sind die Tiere unbedingt nicht anzufassen – schon der Kot unter den Schuhen reicht aus, um das Virus weiterzutragen. Aus demselben Grund sollten andere Haustiere (insbesondere Hunde und Katzen) von toten sowie kranken bzw. schwachen Wildvögeln ferngehalten werden.

Schwache und sterbende Wildvögel sind auf keinen Fall anzufassen und auch nicht Tierarztpraxen, Tierheimen oder Wildtierauffangstationen zuzuführen. Die Tiere werden beim Annähern, insbesondere bedingt durch den ausgelösten Fluchtreflex, einem erheblichen Stress ausgesetzt, welcher zusätzliches Leiden für die kranken Wildtiere bedeutet. Schwache und sterbende Wildvögel sind somit auch nicht den Ordnungsbehörden bzw. der Rettungsleitstelle zu melden. Einzeln auftretende kranke Wildvögel können jedoch durch die für das jeweilige Revier zuständigen Jäger*innen erlöst werden.

Kontakt

Fachdienst Ordnung, Zuwanderung, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Sachgebiet Tierschutz, Tiergesundheit und TNP

Telefon
04 81 / 97 - 21 00

Montag - Freitag 
8 - 12 Uhr

Donnerstag
14 - 17 Uhr

Außerhalb dieser Erreichbarkeitszeiten kann unter folgender E-Mail-Adresse eine Rückrufbitte hinterlassen werden:

veterinaerwesen[at]dithmarschen.de

Auszeichnungen & Mitgliedschaften

Kontakt

Öffnungszeiten