Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte Sportstättenförderrichtlinie des Kreises Dithmarschen wird beschlossen. Sie ist vom Landrat auszufertigen und zu veröffentlichen.
Dem Ausschuss Soziales, Gesundheit und Sport ist regelmäßig über die Umsetzung der Sportstättenförderrichtlinie zu berichten.