Beschlussvorschlag:
Der Kreistag fordert den Landrat als Untere Naturschutzbehörde auf, in der Ausarbeitung für den, „Erlass der Landschaftsschutzgebietsverordnungen "Broklandsau-Niederung", "Geestlandschaft bei Bargenstedt", "Hohe Geest um Immenstedt", "Kliffplateau", "Nordergeest", "Riesewohld" und "Rüsdorfer Moor" das Interesse der Landwirtschaft zu berücksichtigen, dass durch die Ausweisung die Landwirtschaft in ihrer betrieblichen Entwicklung nicht beeinträchtigt wird. Auch sollte dem Beitrag der Landwirtschaft zum Erhalt des Landschaftsbildes in den Landschaftsschutzgebietsverordnungen Rechnung getragen werden.