Zur Erreichung der vorgesehenen und zeitlich fixierten Klimaneutralität wird beschlossen, die Dächer der kreiseigenen Liegenschaften sukzessive mit Photovoltaikanlagen auszustatten.
Die für das Jahr 2022 vorgesehenen Maßnahmen sind entsprechend dem Planungsfortschritt umzusetzen. Die Finanzierung dieses außerplanmäßigen Vorhabens erfolgt durch mögliche Einsparungen bei nicht mehr im laufenden Haushaltsjahr umsetzbaren investiven Maßnahmen. Sollte eine Realisierung in diesem Jahr nicht mehr möglich sein, sind die Mittel hierfür im Haushalt 2023 bereitzustellen.
Den für das Jahr 2023 vorgesehenen Maßnahmen wird zugestimmt. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 bereitzustellen.
Für die Errichtung weiterer Photovoltaikanlagen in den Folgejahren werden im Rahmen der Haushaltsplanung jährlich Mittel eingeworben.