Auszug - Höhe der Mietobergrenze in Heide
|
Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Herr Volker Hadenfeld, Fachdienst Soziale Teilhabe des Kreises Dithmarschen, erläutert die Bedeutung eines „schlüssigen Konzepts“. Ferner weist er auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.01.2019 hin, wonach Landkreise grundsätzlich nur noch einen Sozialraum bilden. Ferner wurde hinsichtlich der Festlegung des Vergleichsraumes von Frau Gereke auf das Urteil des BSG vom 30.01.2019 (B 14 AS 41/18 R) hingewiesen.
Im Anschluss an den Vortrag fand noch ein Austausch zu den Höhen der neuen Mietobergrenzen statt. Der Ausschuss sieht es kritisch, dass beispielsweise für die Stadt Heide die Mietobergrenze geringer geworden ist.
Ferner teilt Herr Hadenfeld mit, dass für das Jahr 2020 eine neue Vollerhebung ausgeschrieben wird.
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Vergleich Mietobergrenzen (18 KB) |