Auszug - Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
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Wortprotokoll |
Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind gemäß § 30 Abs. 3 Kreisordnung (KrO) aufgrund berechtigter Interessen Einzelner nicht öffentlich bekanntzugeben.
Herr Ausschussvorsitzender Voß bedankt sich bei den Abgeordneten und schließt die Sitzung um 20:49 Uhr.