Drucksache - 2018/0405
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Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich einer 90 %igen Förderung durch das Land Schleswig-Holstein wird einer Verlängerung des Projekts zur Umsetzung der Managementplanung für NATURA 2000-Gebiete über das Bündnis Naturschutz e. V. für den Zeitraum 01.07.2018 bis 31.10.2021 zugestimmt. Die Maßnahme ist in der Haushaltsplanung ab 2019 zu berücksichtigen.
Sachverhalt:
Die Erstellung der Managementpläne für NATURA 2000-Gebiete fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND), wurde aber für einen Großteil der Dithmarscher NATURA 2000-Gebiete auf das Bündnis Naturschutz in Dithmarschen e. V. (nachfolgend: Bündnis) übertragen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgte seit dem Jahre 2008 u. a. durch die Geschäftsführerin des Bündnisses mit 1,0 VK und ist nun abgeschlossen.
Die Umsetzung der erstellten Managementpläne (Schwerpunkte: Mittelbeantragung für Naturschutzmaßnahmen, Bauleitung, Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und Leistungsbeschreibungen, Abrechnung und Dokumentation) liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit des Kreises – auch im Hinblick auf anfallende Sach- und Personalkosten.
Das Landesnaturschutzgesetz räumt dem MELUND jedoch die Möglichkeit ein, eine abweichende Zuständigkeitsentscheidung für die Durchführung der Managementmaßnahmen zu treffen. Die Zuständigkeit wurde aufgrund der laufenden Förderperiode in der Zeit seit 01.07.2011, zuletzt befristet bis 30.06.2018, auf das Bündnis übertragen. Die Finanzierung der 0,75 VK-Stelle beim Bündnis erfolgte zuletzt durch Förderung i. H. v. 90% der Personalkosten und der Miete inkl. Nebenkosten durch das MELUND, zu 10% sowie durch Übernahme weiterer Nebenkosten (Geschäftsbedarf) durch den Kreis (im Jahre 2017 in Höhe von 12.400 Euro).
Das MELUND hat signalisiert, die Aufgabenübertragung über den 30.06.2018 hinaus bis zum 31.10.2021 zu verlängern. Auf der Grundlage der neuen Förderbedingungen kann eine Förderung von 90 % der Personalkosten zuzüglich einer 10%igen Pauschale für weitere Kosten wie Miete, Fahrtkosten usw. durch das Land / die EU erfolgen.
Im Rahmen der Antragstellung ist unter anderem eine Erklärung abzugeben, dass der Kreis Dithmarschen bereit ist, den Eigenanteil der Stelle zur Umsetzung der Managementpläne zu tragen. Nach einer aktuellen Kalkulation würden sich die Kosten auch unter Berücksichtigung der geänderten Förderbedingungen im Ergebnis nicht verändern.
Da die Aufgabenerledigung in der Kreisverwaltung mit dem vorhandenen Personal nicht in gleicher Qualität erfolgen könnte und eine entsprechende Personalverstärkung in der UNB mit Kosten in Höhe von ca. 60.000 Euro jährlich verbunden wäre, wird empfohlen, die bisherige Regelung (Inanspruchnahme einer 90 %-igen Förderung durch das Land) vorbehaltlich der Bewilligung durch das Land fortzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen | Ja | x |
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Falls ja: |
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Im Haushaltsplan berücksichtigt | Ja |
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| Nein | x |
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Freiwillige Aufgabe/Maßnahme | Ja | x |
| Nein |
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Ergebnisplan/Finanzplan | Produkt-Nr. | 55420 | ||
Produkt-Name | Naturschutz | |||
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Ertrag | Euro | Einzahlungen | Euro | |
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zusätzlich / neu |
| zusätzlich / neu |
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Aufwand | Euro | Auszahlungen | Euro | |
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zusätzlich / neu
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Saldo |
| Saldo |
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Ein negativer Saldo wird finanziert durch: (Beschreibung der konkreten – strukturellen - Einsparungsmaßnahmen/Mehrerträge)
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Auswirkung auf Stellenplan | Ja |
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| Nein | x | |
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| Stellenmehrbedarf: (z. B. 0,5 VK, EG ___/A___) |
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Anlagen ./.