Drucksache - 2019/0593
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Beschlussvorschlag:
Für die Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter*innen für das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (Wahlperiode 2020 – 2025) werden folgende Personen benannt:
1. ….
2. ….
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10. ….
Sachverhalt:
Die Wahlzeit der gegenwärtig amtierenden ehrenamtlichen Richter*innen beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht läuft am 31.03.2020 ab. Für die Neuwahl bittet der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts mit Schreiben vom 29.04.2019 die gemäß § 28 Satz 1 VwGO vorgesehene Vorschlagsliste mit Wahlvorschlägen bis zum 27.09.2019 einzureichen.
Auf Grundlage der Bevölkerungszahlen vom März 2019 hat der Wahlausschuss gemäß § 28 Satz 2 VwGO für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt die Zahl der Personen bestimmt, die in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind. Danach hat der Kreis Dithmarschen 10 Wahlvorschläge einzureichen.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von mindestens 2/3 der gesetzlichen Mitgliederzahl der Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt erforderlich. Der Präsident des Schleswig-Holsteinsichen Verwaltungsgerichts bittet, von hier darauf zu achten, dass die in die Vorschlagsliste aufgenommenen Personen die Voraussetzungen für die Wahl zur ehrenamtlichen Richter*in erfüllen (§ 20 bis § 22 VwGO).
In diesem Zusammenhang wird aber zugleich hervorgehoben, dass ehrenamtlich im öffentlichen Dienst tätige Beamte und Angestellte auch zu ehrenamtlichen Richter*innen ernannt werden können.
Auch wenn die Verwaltungsgerichtordnung – von der Ablehnung des Amtes oder der Entbindung vom Amt auf eigenen Wunsch abgesehen – keine Altersgrenze für ehrenamtliche Richter*innen kennt, so sollte bei der Auswahl der vorgeschlagenen Personen doch bedacht werden, dass sowohl die Anreise zu den Sitzungstagen, aber vor allem der Sitzungsdienst selbst ungewohnte Strapazen mit sich bringen und mit erheblichem Zeitaufwand verbunden sind.
Aus anliegender Vorschlagsliste sind die vom Kreistag 2015 vorgeschlagenen Personen ersichtlich. Der Wahlausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richter*innen beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht hat in seiner Sitzung am 11.02.2015 aus der von hier vorgelegten Vorschlagsliste die folgenden Personen zu ehrenamtlichen Richter*innen gewählt:
Herr Hans-Harald Böttger, Süderdorf
Herr Sven Voß, Albersdorf
Herr Peter Hollmann, Brunsbüttel
Frau Renate Walter, Lunden
Frau Cornelia Wenzel, Kronprinzenkoog
Frau Veronika Kolb, Epenwöhrden
Die Zuständigkeit des Hauptausschusses ergibt sich aus § 1 Ziffer 5 der Zuständigkeitsordnung zur Hauptsatzung des Kreises Dithmarschen.
Finanzielle Auswirkungen | Ja |
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| Nein | X |
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Falls ja: |
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Im Haushaltsplan berücksichtigt | Ja |
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| Nein |
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Freiwillige Aufgabe/Maßnahme | Ja |
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| Nein |
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Ergebnisplan/Finanzplan | Produkt-Nr. |
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Ertrag | Euro | Einzahlungen | Euro | |
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Aufwand | Euro | Auszahlungen | Euro | |
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zusätzlich / neu |
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Saldo |
| Saldo |
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Ein negativer Saldo wird finanziert durch: (Beschreibung der konkreten – strukturellen - Einsparungsmaßnahmen/Mehrerträge)
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Auswirkung auf Stellenplan | Ja |
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| Nein | : | |
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| Stellenmehrbedarf: (z. B. 0,5 VK, EG ___/A___) |
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Anlagen
- Vorschlagsliste für die ehrenamtlichen Richter*innen für das Schleswig-Holsteinsiche Verwaltungsgericht Wahlperiode 2015 bis 2020
- Erklärungsvordruck
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Vorschlagsliste Verwaltungsrichter VG 2015-2020 (12 KB) | |||
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2 | Erklärungsvordruck (39 KB) |