Drucksache - 2019/0566-1
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die als Anlage angefügte Neufassung der Geschäftsordnung für den Kreistag und die Ausschüsse des Kreistages des Kreises Dithmarschen.
Sachverhalt:
Der Hauptausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung am 07.05.2019 mit der Thematik befasst (siehe Drucksachen-Nr. 2019/0566) und dem Kreistag empfohlen, die Einrichtung eines Ältestenrats zu beschließen und die entsprechende Regelung hierzu in der Geschäftsordnung für den Kreistag und die Ausschüsse des Kreistages des Kreises Dithmarschen zu verankern. Des Weiteren hat der Hauptausschuss die Anpassung der Geschäftsordnung an die aktuelle Gesetzgebung der Kreisordnung sowie die Verwendung einer geschlechtsneutralen Sprache empfohlen.
1. Einrichtung eines Ältestenrats, Anpassung des bisherigen § 23 (neu § 24) Abs. 11 der Geschäftsordnung und Verwendung einer geschlechtsneutralen Sprache
Bezüglich der Begründungen für die vorstehenden Beschlussempfehlungen wird auf die Erläuterungen in der Drucksache Nr. 2019/0566 verwiesen.
2. Klarstellende Regelungen zu Anwesenheits-, Rede- und Antragsrechten in Sitzungen des Kreistages und der Ausschüsse
Des Weiteren hat sich der Hauptausschuss in der Sitzung am 07.05.2019 dafür ausgesprochen, in der Geschäftsordnung eindeutige Regelungen zu den Anwesenheits-, Rede- und Antragsrechten von Kreistagsabgeordneten, bürgerlichen Ausschussmitgliedern sowie zusätzlichen Ausschussmitgliedern mit beratender Stimme in den Sitzungen des Kreistages und der Ausschüsse zu treffen.
Folgende Bestimmungen stimmen mit der geltenden Rechtslage überein und sollen die vorgenannten Sachverhalte entsprechend regeln:
Es wird empfohlen, in § 3 „Öffentlichkeit der Sitzungen“ der Geschäftsordnung einen neuen Absatz 5 einzufügen:
(5) Ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden, können neben den Kreistagsabgeordneten folgende Personen an der Sitzung teilnehmen:
- die Landrätin* oder der Landrat*,
- Mitarbeiter*innen der Verwaltung, soweit die Landrätin* oder der Landrat* dies für erforderlich hält,
- die Gleichstellungsbeauftrage (gem. § 10 Abs. 5 Satz 3 und 4 der Hauptsatzung des Kreises Dithmarschen),
- das den Vorsitz führende Mitglied des Personalrats in Personalangelegenheiten im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 4 KrO,
- bürgerliche Ausschussvorsitzende, soweit Angelegenheiten ihres Ausschusses betroffen sind und sie nach § 41 Abs. 3 KrO ein Rederecht im Kreistag haben,
- Sachkundige und Betroffene nach Maßgabe des § 19 Geschäftsordnung.
Die Nummerierung des bisherigen Absatz 5 und der weiteren Absätze des § 3 verschiebt sich entsprechend.
Weiterhin wird vorgeschlagen in § 23 (neu § 24) „Ausschüsse“ der Geschäftsordnung neue Absätze 11, 12 und 13 einzufügen:
(11) Kreistagsgeordnete oder bürgerliche Mitglieder, die von einer Fraktion als zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme im Sinne von § 41 Abs. 2 KrO in einen Ausschuss entsandt worden sind, können an allen öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen dieses Ausschusses ohne Stimmrecht teilnehmen. Ihnen ist auf Wunsch das Wort zu erteilen; sie können Anträge stellen.
(12) Kreistagsabgeordnete können an den öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen aller Ausschüsse teilnehmen. In Ausschüssen, denen sie nicht als Mitglied angehören, ist ihnen auf Wunsch das Wort zu erteilen. Kreistagsabgeordnete, die keiner Fraktion angehören, können Anträge stellen.
(13) Bürgerliche Ausschussmitglieder und stellvertretende bürgerliche Ausschussmitglieder haben in Ausschüssen, denen sie nicht angehören, keine Anwesenheits-, Rede- und Antragsrechte. Sie können an Sitzungen dieser Ausschüsse lediglich als Teil der Öffentlichkeit teilnehmen; an nichtöffentlichen Sitzungen dieser Ausschüsse nehmen sie nicht teil.
Die Nummerierung des bisherigen Absatz 11 und der folgenden Absätze verschiebt sich entsprechend.
3. Weitere Anpassungen in der Geschäftsordnung
Im Zuge der Überarbeitung der Geschäftsordnung werden folgende weitere Anpassungen vorgeschlagen:
- Klarstellender Hinweis auf die Bezeichnung der* oder des* Vorsitzenden des Kreistages durch Einfügung eines Satzes 2 in § 1 Abs. 3.
- Anpassung der Regelung über die Bekanntmachung von Sitzungen (§ 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung) an die neue Regelung in § 14 der Hauptsatzung.
Der Entwurf einer neu gefassten Geschäftsordnung für den Kreistag und die Ausschüsse des Kreistages des Kreises Dithmarschen unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderungen und Ergänzungen ist in der Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen | Ja |
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| Nein | X |
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Falls ja: |
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Im Haushaltsplan berücksichtigt | Ja |
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| Nein |
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Freiwillige Aufgabe/Maßnahme | Ja |
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| Nein |
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Ergebnisplan/Finanzplan | Produkt-Nr. |
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Produkt-Name |
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Ertrag | Euro | Einzahlungen | Euro | |
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zusätzlich / neu |
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Aufwand | Euro | Auszahlungen | Euro | |
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zusätzlich / neu |
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Saldo |
| Saldo |
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Ein negativer Saldo wird finanziert durch: (Beschreibung der konkreten – strukturellen - Einsparungsmaßnahmen/Mehrerträge)
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Auswirkung auf Stellenplan | Ja |
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| Nein | X | |
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| Stellenmehrbedarf: (z. B. 0,5 VK, EG ___/A___) |
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Anlagen
- Entwurf der Geschäftsordnung des Kreistages und der Ausschüsse des Kreistages des Kreises Dithmarschen
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Anlagen: | |||||
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1 | Geschäftsordnung 2019 Entwurf (final) (159 KB) |
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