Drucksache - 2019/0596-3
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Sachverhalt:
Herr Kreistagsabgeordneter Rolf von Rhein hat gegenüber der Kreispräsidentin erklärt, dass er am 05.06.2019 die Kreistagsfraktion der AfD verlassen hat. Er werde sein Kreistagsmandat als fraktionsloser Abgeordneter weiterführen.
Grundsätzlich verfügen fraktionslose Abgeordnete über die gleichen Rechte und Pflichten gemäß § 27 KrO wie Abgeordnete mit Fraktionszugehörigkeit.
Einzelne Kreistagsabgeordnete haben jedoch nicht das Recht, die Aufnahme eines Beratungsgegenstandes auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung zu verlangen. Dieses Recht steht nach § 29 Abs. 4 KrO ausschließlich der Landrätin* oder dem Landrat*, einem Drittel der gesetzlichen Zahl der Kreistagsabgeordneten, dem Hauptausschuss, einem Ausschuss oder einer Fraktion zu. Allerdings muss ein derartiger Antrag geprüft werden und darf nicht willkürlich übergangen werden. Anträge zur Sache oder zur Geschäftsordnung sowie Verfahrensanträge können von jeder* oder jedem* Abgeordneten gestellt werden.
Treten Abgeordnete aus einer Fraktion aus, hat dies zunächst keine Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Ausschüsse. Die bisherige Besetzung bleibt bestehen.
Gemäß § 41 Abs. 10 KrO kann jedoch jede Fraktion verlangen, dass alle Wahlstellen eines Ausschusses neu besetzt werden, sofern die Zusammensetzung eines Ausschusses nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen im Kreistag entspricht. In diesem Fall verlieren die Mitglieder des Ausschusses bzw. der Ausschüsse zu Beginn der nächsten Sitzung des Kreistages ihre Wahlstellen und das Wahlverfahren zur Neubesetzung der Ausschüsse wäre durchzuführen.
Aufgrund des Austritts von Herrn von Rhein aus der AfD-Fraktion würde die AfD-Fraktion bei einem entsprechenden Verlangen und Durchführung der Verhältniswahl keinen Ausschusssitz mehr erlangen und wäre gemäß § 41 Abs. 2 S. 1 KrO berechtigt, jeweils ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in die Ausschüsse zu entsenden (sogenanntes stimmloses Grundmandat). Aktuell entsenden bereits die Fraktionen DIE LINKE und WND zusätzliche Mitglieder mit beratender Stimme in die Ausschüsse.
Fraktionslose Abgeordnete können nach § 41 Abs. 2 S. 4 KrO verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied ohne Stimmrecht zu werden, sofern sie nicht bereits über die Liste einer Fraktion stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind. Sie haben das Recht, in dem Ausschuss Anträge zu stellen.
Mit E-Mail vom 07.06.2019 hat Herr Kreistagsabgeordneter von Rhein erklärt, dass er seine Mandate als stellvertretendes Mitglied im Hauptausschuss, Finanzausschuss, Polizeibeirat und Agrar- und Umweltausschuss niederlegt und als fraktionsloser Kreistagsabgeordneter einen Sitz im Hauptausschuss beantragt. Rechtlich handelt es sich nicht um einen Antrag, über den der Kreistag abzustimmen hätte. Fraktionslose Kreistagsabgeordnete sind berechtigt, den Ausschuss, in dem sie mitwirken wollen, selbst auszuwählen. Die Auswahl ist dem Kreis lediglich mitzuteilen. Dies ist mit der Mitteilung von Herrn Kreistagsabgeordneten von Rhein als erfüllt anzusehen.
Finanzielle Auswirkungen | Ja |
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Falls ja: |
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Im Haushaltsplan berücksichtigt | Ja |
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Freiwillige Aufgabe/Maßnahme | Ja |
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Ertrag | Euro | Einzahlungen | Euro | |
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Aufwand | Euro | Auszahlungen | Euro | |
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Saldo |
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Ein negativer Saldo wird finanziert durch: (Beschreibung der konkreten – strukturellen - Einsparungsmaßnahmen/Mehrerträge)
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Auswirkung auf Stellenplan | Ja |
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| Nein | X | |
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| Stellenmehrbedarf: (z. B. 0,5 VK, EG ___/A___) |
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