Drucksache - 2020/0807
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Beschlussvorschlag:
Um das Gesundheitsamt zu verstärken, wird 1 VK Verwaltung sofort eingeworben und im nächsten Stellenplan 2021 ausgewiesen.
Sachverhalt:
Aktuelle Situation:
Zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des SARS-CoV-2-Viruses sind seitens des Landes Schleswig-Holstein verschiedenste Maßnahmen auf den Weg gebracht worden. Kontinuierlich sind Verordnungen umzusetzen, die Regelungen zur Beherbergung, Reisen, Versammlungen, Gaststätten, Einzelhandel, Gesundheits- und Heilberufe, Gesundheitseinrichtungen, teilstationären Pflegeeinrichtungen beinhalten.
Des Weiteren sind Verordnungen zu Quarantänemaßnahmen umzusetzen. Erlasse des Sozialministeriums sind anzugleichen und bekanntzugeben, um in geltendes Ortsrecht überführt zu werden.
Im Rahmen der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen auch für Ein- und Ausreisende (z. B. landwirtschaftliche Hilfskräfte aus anderen EU-Staaten) zur Bekämpfung des Corona Virus sind täglich schriftliche Anfragen zu beantworten, bei denen auch Nachfragen und Recherchearbeiten erforderlich sind. Hier erfolgt eine Kommunikation zum Teil auch auf internationaler Ebene.
Dadurch, dass sämtliche Regelungen im Kontext Corona neu erlassen sind, braucht jeder Sachverhalt Zeit und Recherche, diesen korrekt zu subsumieren.
Ein Schwerpunkt bei der SARS-CoV-2-BekämpfVO liegt momentan bei der Erlaubniserteilung für Gesundheits- und Heilberufe. Hier liegt die Größenordnung bei ca. 10 bis 20 schriftlichen Anfragen pro Tag und die gleiche Menge an telefonischen Nachfragen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Anzeigenpflicht von Hygienekonzepten aller Angebote, die bisherigen Beschränkungen unterlegen waren (z. B. Restaurantbetriebe, Sportangebote, Hotels, Sozialunternehmen, Landwirtschaftsbetriebe u. a.).
Die Sichtung und Bewertung ist außerordentlich umfangreich und wirft regelhaft neue Fragestellungen auf. Ein weiterer Schwerpunkt ist nach wie vor die Erfassung und Überwachung von positiv getesteten sowie von Kontaktpersonen.
Eine entsprechende Datenbank wurde von einem in das Gesundheitsamt abgeordneten Mitarbeiter eingerichtet und wird regelhaft in der Systemkoordination gepflegt. Inzwischen umfasst die Datenbank etwa 1.200 Datensätze.
Seit dem Shutdown wird in jedem Fall auch weiterhin die Kontaktermittlung sowie die Identifizierung von Infektionsketten durchgeführt, um ggf. häusliche Absonderung und Quarantäne-Maßnahmen anzuordnen. Anordnungen sind im Grundsatz jeder Person schriftlich mitzuteilen. Darüber hinaus sind Personen in häuslicher Absonderung täglich zu kontaktieren und zur gesundheitlichen Situation abzufragen. Im Kontext der Überprüfung und Einhaltung von Quarantänemaßnahmen konnte im GB1 aus unterschiedlichen Fachdiensten eine Arbeitsgruppe gebildet werden, in der sich 33 Mitarbeitende bereit erklärten, Wochenenddienste auch zu ungewöhnlichen Dienstzeiten für Nachverfolgungstelefonate zu übernehmen. Die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes haben insgesamt 859 Stunden über Plan auf ihren Arbeitszeitkonten und in den Rufbereitschaftsdienstkonten sind 1.124 Stunden per 05.06.2020 verbucht.
Außerdem wurde seit dem 13.03.2020 die „Unterstützungsgruppe“ des Katastrophenschutzes zur Unterstützung des Gesundheitsamtes tätig und wurde erst zum 05.06.2020 analog der Vorgaben des Landes im Katastrophenschutz ausgesetzt. So sind z. B. von der Unterstützungsgruppe des Katastrophenschutzes Dithmarschen und Bürgertelefon 3.854 Stunden für das Gesundheitsamt geleistet worden.
Die zusätzlichen, wichtigen und unabdingbar zeitnah zu erledigenden Aufgaben durch COVID-19 hätten ohne erheblichen Personaleinsatz aus der Kreisverwaltung nicht erfolgreich stattfinden können. Es sind derzeit noch immer 2,0 VK aus dem GB1 zeitlich abgeordnet (Ende der Abordnung 07/2020). So sind z. B. durch freiwillige Meldungen aus Personalkörper GB1 zur Unterstützung für das Gesundheitsamt 1.423 Stunden geleistet worden (auch an Feier-, Sams- und Sonntagen). Da die Öffentlichkeitsarbeit eine nicht unerhebliche Rolle im Pandemiegeschehen gespielt hat, ist in der Pressestelle eine Mehrarbeit von 90 Stunden geleistet worden.
Aktuell gibt es eine Zusage des Landes, in der es um die Personalverstärkung der Gesundheitsämter SH geht unter Berücksichtigung der Bevölkerungsanzahl der Kreise. In der Begründung ist ausgeführt:
Die kommunalen Gesundheitsämter sollen mit zusätzlichem Personal, insbesondere zur Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Bewältigung der Corona-Pandemie unterstützt werden. Diese Nachverfolgung ist ein wichtiger Baustein, um Ausbrüche in den Kreisen und kreisfreien Städten schnell nachverfolgen zu können. Auch bei Ausbrüchen in bestimmten Clustern (z. B. Schlachthöfen, Alten- und Pflegeeinrichtungen etc.) soll versucht werden, eine Begrenzung des Ausbruchsgeschehens durch schnelle Nachverfolgung zu erreichen. Denn es soll die Zahl von 50 Infizierten/ pro 100T Einwohner in einem 7-Tage-Durchschnittswert, das das RKI errechnet, nicht überschritten werden.
Die einzuwerbende Stelle kann komplett aus der zugesagten Summe finanziert werden.
Geleistete Stunden:
Unterstützungsgruppe K-Stab | 3.854 |
Gesundheitsamt - Arbeitszeitkonto |
859 1.124 |
GB1 + Auszubildende | 423 |
Pressestelle | 90 |
Insgesamt: | 6.350 |
Perspektivische Situation:
Es ist nicht planbar oder vorhersehbar, wann und im welchen Umfang die Anzahl der positiv an COVID-19 getesteten Personen wieder ansteigen wird und wie umfangreich die zum Teil daraus resultierenden sehr aufwändigen Kontaktermittlungen im Einzelfall ausfallen werden.
Das Vorhalten einer dauerhaften Personalressource scheint daher jetzt sinnvoll und effektiv, da es weiterhin unumgänglich ist, die Infektionsketten zügig zu ermitteln.
Sollte das Fallaufkommen erneut dekompensieren, ist die derzeitige personelle Struktur überfordert (siehe die nicht vorhersehbare Inzidenzzahl Schwedens per 05.06.2020, die eine neue Quarantänewelle wahrscheinlich macht). Es ist dann keine Zeit, Personal einzuarbeiten. Wir haben es mehr als einmal erlebt, dass bereits 4 neue Verdachtsfälle die Kapazitäten des Gesundheitsamtes „sprengen“ können (Beispiel: Wenn eine Person im Rahmen des Aufnahmescreenings im WKK positiv getestet wird, so sind umfangreiche Listen zu erstellen und die Kontaktpersonen abzutelefonieren. Es muss in jedem Fall ermittelt werden, welche Kontakte innerhalb des Klinikaufenthalts und welche daneben im privaten Umfeld bestanden haben. Jeder einzelne Kontakt ist zu ermitteln und zu bewerten, wie intensiv und wie lange der Kontakt bestand, um nach den RKI-Richtlinien festlegen zu können, welcher Kategorie die Kontaktperson zugehört.
Aus dieser Festlegung können dann weitere Nachverfolgungen resultieren. Die einzelnen Ermittlungen pro Kontaktpersonen können sich dabei sehr unterschiedlich schwierig und zeitaufwändig gestalten. Zudem variiert die Anzahl der Kontaktpersonen von Fall zu Fall erheblich).
Zusammenfassung:
Die Frage der personellen Unterstützung stellt sich im Hinblick auf die angespannte Situation in jedem Sachgebiet des Gesundheitsamtes.
Die Kolleg*innen sind seit annähernd zwölf Wochen im hoch belastetem Zustand. Demnächst steht die Urlaubszeit an sowie die Abgleichung der erheblichen Überstunden, die insbesondere aus Abend-, Nacht- und Wochenendarbeit von März bis Mai entstanden sind.
Im Gesundheitsamt sind derzeit tätig:
- Heimaufsicht, Verwaltung, Service 8,25 VK
- Pflegestützpunkt 2,00 VK
- Gesundheitsschutz (Infektionsschutz) 7,75 VK
- Schulärztlicher Dienst 5,00 VK
Für das Gesundheitsamt steht ein Dienstverteilungsplan zur Verfügung, der alle Aufgaben im verwalterischen, ärztlichen und hygienischen Bereich eingehend beschreibt. Alle Aufgaben, die im Gesundheitsamt wahrgenommen werden, sind Pflichtaufgaben, die im ÖGD festgeschrieben und durch das GDG ausgeführt sind. Dazu kommen Vorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz und dem Schulgesetz SH (Schuleingangsuntersuchungen). (Beispiele: Pandemieplanung, Belehrungen nach § 43 IfSG, Hygieneüberwachung in medizinischen und Gemeinschaftseinrichtungen sowie gewerbsmäßigen Tattoo-Studios, Trink- und Badegewässerüberwachung, Hafenärztlicher Dienst, umweltmedizinische Beratung, Reiseschutzimpfungen, Überwachung des Einzelhandels mit Giftstoffen und frei verkäuflichen Arzneimitteln, Schädlingsbekämpfung, Ausbildung von Hygienekontrolleuren u. a.).
Durch die Pandemieauswirkung sind wichtige und erhebliche Aufgaben im Gesundheitsamt nicht wahrgenommen worden, wie z. B. die Aussetzung von Schuleingangsuntersuchungen und Impfbuchkontrollen. Hier gibt es einen erheblichen Rückstau, wie auch in der Betrachtung von Qualitätsstandards in stationären Einrichtungen durch die Heimaufsicht.
Damit die Mitarbeitenden im Gesundheitsamt zumindest einen Teil ihres Urlaubes antreten können, wurden zwei bereits im Ruhestand befindliche ärztliche Kollegen für die Sommerzeit gewonnen, um Ausfälle zumindest teilweise zu kompensieren. So ist es unabdingbar, eine Verwaltungskraft sofort einzuwerben mit einem Aufgabenkatalog von
Sachbearbeitung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes sowie auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erlassenen Verordnungen
o Bearbeitung von Anfragen und Anträgen
o Kontaktnachverfolgung in Zusammenarbeit mit den Ärzten des GA
o Anordnung von Quarantänemaßnahmen
o Durchführen von vor-Ort-Kontrollen
o Durchsicht von anzeigepflichtigen Hygienekonzepten
• Überprüfung von Einrichtungen der Altenhilfe und der Eingliederungshilfe im
Rahmen der Regelprüfung nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz,
• Nachkontrollen der o.g. Einrichtungen zur Durchsetzung der Forderungen
aus den Regelprüfungen,
• verwaltungstechnische Begleitung/Unterstützung der verschiedenen
Fachbereiche des Gesundheitsamtes
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle, die nach Entgeltgruppe 9a (TVöD) ausgewiesen werden soll.
Unbefristet deshalb, weil wir im Augenblick zwingend gesetzlichen Vorgaben entsprechend, ein Konzept für die Masernimpfpflicht aufstellen sowie auch Strategien zur Verortung von EDV-Fachanwendungen aufstellen müssen (Kompatibilität Corona-App).
Sollte sich die personelle Situation in 2021/2022 entspannen, können wir bei Überhang immer auch in anderen Fachdiensten des Hauses Verwaltungspersonal einsetzen (insbesondere durch die anstehende Welle der Arbeitsaustritte durch Verrentung).
Finanzielle Auswirkungen | Ja | x |
| Nein |
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Falls ja: |
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Im Haushaltsplan berücksichtigt | Ja |
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| Nein | x |
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Freiwillige Aufgabe/Maßnahme | Ja |
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| Nein | x |
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Ergebnisplan/Finanzplan | Produkt-Nr. | 41420 | ||
Produkt-Name | Gesundheitsschutz | |||
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Ertrag | Euro | Einzahlungen | Euro | |
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zusätzlich / neu | 83.260 | zusätzlich / neu |
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Aufwand | Euro | Auszahlungen | Euro | |
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zusätzlich / neu | 83.260 | zusätzlich / neu |
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Saldo |
| Saldo |
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Beschreibung der konkreten – strukturellen - Einsparungsmaßnahmen/Mehrerträge Corona induzierte Mehrausgaben ist durch personelle Verstärkung als Konnexitätsleistung ausgewiesen worden. Die Berechnung ergibt sich aus KGSt-Gutachten - Kosten eines Arbeitsplatzes 2019/2020 EG 9a, somit einschließlich der Kosten eines Arbeitsplatzes und IT-Ausstattung. | ||||
Auswirkung auf Stellenplan | Ja | x |
| Nein |
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X | Stellenmehrbedarf: 1 VK, EG 9a/A10 |
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