Drucksache - 2021/1018
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Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich einer 90 %igen Förderung durch das Land Schleswig-Holstein wird einer Verlängerung des Projekts zur Umsetzung der Managementplanung für NATURA 2000-Gebiete über das Bündnis Naturschutz e. V. für den Zeitraum 01.11.2021 bis 31.10.2023 zugestimmt. Die Maßnahme ist in der Haushaltsplanung ab 2022 zu berücksichtigen.
Sachverhalt:
Die Erstellung der Managementpläne für NATURA 2000-Gebiete fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Räume des Landes Schleswig-Holstein (MELUND), wurde aber für einen Großteil der Dithmarscher NATURA 2000-Gebiete auf das Bündnis Naturschutz in Dithmarschen e. V. (nachfolgend: Bündnis) übertragen.
Die Umsetzung der erstellten Managementpläne (Schwerpunkte: Mittelbeantragung für Naturschutzmaßnahmen, Bauleitung, Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und Leistungsbeschreibungen, Abrechnung und Dokumentation) liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde des Kreises – auch im Hinblick auf anfallende Sach- und Personalkosten.
Das Landesnaturschutzgesetz räumt dem MELUND jedoch die Möglichkeit ein, eine abweichende Zuständigkeitsentscheidung für die Durchführung der Managementmaßnahmen zu treffen. Die Zuständigkeit wurde seit dem 01.07.2011, zuletzt befristet bis 31.10.2021, auf das Bündnis übertragen. Die Finanzierung der 0,75 VK-Stelle beim Bündnis erfolgte durch eine Förderung von 90 % der Personalkosten zuzüglich einer 10%igen Pauschale für weitere Kosten wie Miete, Fahrtkosten usw. durch das Land / die EU. Der Kreis trägt den Rest der Kosten (im Jahre 2020 in Höhe von 12.500 Euro).
Das MELUND hat signalisiert, die Aufgabenübertragung über den 31.10.2021 hinaus bis zum 31.10.2023 bei unveränderten Förderbedingungen zu verlängern.
Da die Aufgabenerledigung in der Kreisverwaltung mit dem vorhandenen Personal nicht in gleicher Qualität erfolgen könnte und eine entsprechende Personalverstärkung in der UNB mit Kosten in Höhe von ca. 60.000 Euro jährlich verbunden wäre, wird empfohlen, die bisherige Regelung (Inanspruchnahme einer 90 %igen Förderung durch das Land) vorbehaltlich der Bewilligung durch das Land fortzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen | Ja | x |
| Nein |
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Falls ja: |
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Im Haushaltsplan berücksichtigt | Ja | x |
| Nein |
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Freiwillige Aufgabe/Maßnahme | Ja |
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| Nein | x |
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Ergebnisplan/Finanzplan | Produkt-Nr. | 55420 | ||
Produkt-Name | Naturschutz | |||
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Ertrag | Euro | Einzahlungen | Euro | |
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zusätzlich / neu |
| zusätzlich / neu |
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Aufwand | Euro | Auszahlungen | Euro | |
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zusätzlich / neu |
| zusätzlich / neu | 2022 bis 2023 je 12.800,00 € | |
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Saldo |
| Saldo | - 12.800 € jährlich | |
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Ein negativer Saldo wird finanziert durch: (Beschreibung der konkreten – strukturellen - Einsparungsmaßnahmen/Mehrerträge)
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Auswirkung auf Stellenplan | Ja |
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| Nein | x | |
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| Stellenmehrbedarf: (z. B. 0,5 VK, EG ___/A___) |
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Anlagen