Drucksache - 2021/0931-5
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Beschlussvorschlag:
Die beigefügte Fassung der Richtlinie inkl. der beigefügten Anlagen des Förderfonds des Kreises Dithmarschen – Sportstättenförderung – mit einem Gesamtvolumen von 500.000,00 € und einer Befristung bis zum 31.12.2021 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die Richtlinie zum Förderfonds des Kreises Dithmarschen – Sportstättenförderung – ist mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft getreten.
Um auch für das Jahr 2021 weiterhin Sportstätten fördern zu können, ist eine neue Richtlinie zu beschließen. Es wurden durch einzelne Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport sowie der Verwaltung gemeinsam die ausgelaufene Richtlinie sowie die Anlagen überarbeitet und am 15.04.2021 durch den Ausschuss beschlossen. Eine Vorlage beim Kreistag erfolgte am 22.04.2021.
Am 22.04.2021 wurde seitens des Kreistages beschlossen, dass die Unstimmigkeiten in der Anlage 3 zu beseitigen sind. Die Aspekte zur Überörtlichkeit/Örtlichkeit in der Anlage 3 sowie in der Richtlinie waren somit zu überprüfen und zu korrigieren.
Weiterhin wurde aus den Reihen der Abgeordneten des Kreistages am 22.04.2021 angemerkt, dass die bisher in diesem Jahr gestellten und beschiedenen Anträge nochmals nach den Kriterien der vorliegenden neuen Richtlinie zu bearbeiten seien.
Der einzige für 2021 gestellte Antrag wurde zwischenzeitlich zurückgezogen, sodass aktuell kein Antrag vorliegt.
Der Kreissportverband hat ferner mit E-Mail vom 19.05.2021 eine Stellungnahme zur Richtlinie abgegeben und bittet um Berücksichtigung. Diese Stellungnahme ist als Anlage beigefügt. Da der Kreistag der Richtlinie am 22.04.2021 bis auf das Vorgenannte grundsätzlich schon zugestimmt hat, ist die Empfehlung der Verwaltung, diesen Vorschlag nicht in Gänze umzusetzen. Um den Aspekt jedoch zu würdigen, ist die Empfehlung der Verwaltung, die Wörter „barrierefrei“ durch „barrierearm“ zu ersetzen und so die Hürde zur Förderung zu mindern. Ferner hat sich der Ausschuss in seiner Sitzung am 08.06.2021 dazu entschieden, die Mindestpunkt von 10 auf 9 Punkte herabzusetzen. Grund hierfür ist, dass eine örtliche Wirkung (1 Punkt) grundsätzlich immer erzielt werden können soll und dann lediglich noch zwei weitere Aspekte zur Erhöhung der Punktzahl (jeweils 4 Punkte) erfüllt werden sollen.
Zu 1.3.4 ist die Empfehlung der Verwaltung zudem „…und/oder“ statt nur „oder“ zu verwenden.
Erfolgte Änderungen wurden zur Übersicht in „grün“ markiert.
Finanzielle Auswirkungen | Ja | x |
| Nein |
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Falls ja: |
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Im Haushaltsplan berücksichtigt | Ja | x |
| Nein |
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Freiwillige Aufgabe/Maßnahme | Ja | x |
| Nein |
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Ergebnisplan/Finanzplan | Produkt-Nr. | 6110 | ||
Produkt-Name | Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen | |||
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Ertrag | Euro | Einzahlungen | Euro | |
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zusätzlich / neu |
| zusätzlich / neu |
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Aufwand | Euro | Auszahlungen | Euro | |
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zusätzlich / neu | 500.000,00 € | zusätzlich / neu |
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Saldo |
| Saldo |
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Ein negativer Saldo wird finanziert durch: (Beschreibung der konkreten – strukturellen - Einsparungsmaßnahmen/Mehrerträge)
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Auswirkung auf Stellenplan | Ja |
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| Nein | x | |
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| Stellenmehrbedarf: (z. B. 0,5 VK, EG ___/A___) |
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Anlagen
- Richtlinie
- „Anlage 1“ Antragsformular
- „Anlage 2“ Verwendungsnachweis
- „Anlage 3“ Punktesystem zur Maßnahmenbewertung
- Stellungnahme des KSV vom 19.05.2021
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 2021-06-08 - Sportstaettenfoerderung Richtlinie (513 KB) | |||
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2 | 2021-06-08 - Sportstaettenfoerderung Anlage 1 - Antragsformular (107 KB) | |||
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3 | 2021-06-08 - Sportstaettenfoerderung Anlage 2 - Verwendungsnachweis (523 KB) | |||
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4 | 2021-06-08 - Sportstaettenfoerderung Anlage 3 - Maßnahmenbewertung (286 KB) | |||
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5 | 2021-05-19 Stellungnahme KSV zur Sportstaettenfoerderung (203 KB) |
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