Drucksache - 2021/0998-3
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Sachverhalt:
Zum gemeinsamen Antrag der Kreistagsfraktionen SPD, CDU und FDP (siehe Drucksachen-Nr.: 2021/0998) hat der Kreistag in seiner Sitzung am 10.06.2021 folgenden Beschluss gefasst:
- Der Kreis Dithmarschen stellt den Kreisschulen für alle Schüler*innen das Budget für ein kostenloses schulgebundenes digitales Endgerät (Notebook, Laptop oder Tablet mit Ausnahme von Smartphones), samt Zubehör wie z. B. Headset zur persönlichen Nutzung im Schulunterricht und zu Hause zur Verfügung.
- Für Schüler*innen des BBZ gilt entsprechendes, sofern sie die vollschulischen Bildungsgänge nutzen. Die Lehrkräfte werden ebenfalls ausgestattet, jedoch nur, sofern das eigentlich zuständige Bildungsministerium diese Arbeitsmittel nicht übernimmt.
- Die digitalen Endgeräte werden leihweise für die Dauer ihrer Schulzeit, max. für 5 Jahre, kostenlos zur Verfügung gestellt und sind anschließend zurückzugeben.
- Sofern die Geräte abhandenkommen oder grob fahrlässig beschädigt werden, sind die entstehenden Kosten von den Schüler*innen oder den Erziehungsberechtigten zu ersetzen.
- Die kreiseigenen Schulen entscheiden in eigener Verantwortung über die einzusetzenden digitalen Endgeräte sowie Zubehör und teilen ihre Bedarfe gemäß Punkt 1 rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres dem Kreis mit. Sie verteilen die Geräte entsprechend ihrem schulischen IT-Konzept. Die Beschaffung erfolgt durch den Kreis Dithmarschen in Form von Leasingverträgen für die Dauer von 5 Jahren mit der Option, die Verträge um jeweils 5 weitere Jahre für neue digitale Endgeräte zu verlängern.
- Förderungen des Landes/Bundes für die Anschaffung von digitalen Endgeräten sind entsprechend einzuwerben und bei den Haushaltsplanungen zu berücksichtigen.
Die Anforderungen werden von der Verwaltung gemeinsam mit den Schulen abgestimmt, wobei es sich um ein noch laufendes Verfahren handelt. Die folgenden Ausführungen geben den aktuellen Planungsstand wider, wobei sich Details durch noch zu treffende schulinterne Beschlüsse ändern können.
Astrid-Lindgren-Schule
Es sollen insgesamt 250 Apple iPads für die Schüler*innen aller Jahrgangsstufen beschafft werden. Es ist keine gestufte Einführung, sondern eine zeitnahe konzentrierte Beschaffung und Verteilung für alle Schüler*innen ist seitens der Schule geplant.
BerufsBildungsZentrum
Der Gesamtbedarf der Schule beläuft sich auf ca. 770 Endgeräte. Eine Detailplanung zu Gerätetypen und der Verteilstrategie befindet sich derzeit schulintern in Abstimmung. Seitens der Schule wird eine vollständig eigenständige Administration der Endgeräte angestrebt, was in Anbetracht der BBZ-eigenen IT-Abteilung auch der Planung der Kreisverwaltung entspricht.
Gymnasium Marne
Das Gymnasium Marne strebt an, alle Schüler*innen ab der 8. Jahrgangsstufe mit Apple iPads auszustatten. Es erfolgt eine gestaffelte Einführung der Geräte entsprechend der unten dargestellten Tabelle.
Meldorfer Gelehrtenschule
Die Meldorfer Gelehrtenschule strebt an, alle Schüler*innen ab der 7. Jahrgangsstufe mit Apple iPads auszustatten. Es erfolgt eine gestaffelte Einführung der Geräte entsprechend der unten dargestellten Tabelle.
Die ersten 90 Geräte für die 9. Jahrgangsstufe wurden bereits in den Sommerferien beschafft und an die Schule ausgeliefert.
Werner-Heisenberg-Gymnasium
Das Werner-Heisenberg-Gymnasium strebt an, alle Schüler*innen ab der 9. Jahrgangsstufe mit Apple iPads auszustatten. Es erfolgt eine gestaffelte Einführung der Geräte entsprechend der unten dargestellten Tabelle.
Eine Ausstattung der Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 bis 8 wird im Laufe des Schuljahres schulintern diskutiert.
Schule | 2021 | 2022 | 2023 | Gesamt |
ALS | 250 | 0 | 0 | 250 |
BBZ | 770* | 0 | 0 | 770 |
WHG | 280 | 100 | 100 | 480 |
MGS | 90 | 200 | 200 | 490 |
Gym. Marne | 200 | 75 | 100 | 375 |
Gesamt | 1.590 | 375 | 400 | 2.365 |
* konkrete Einführungsplanung folgt
Der Gesamtbedarf von Geräten beläuft sich somit nach derzeitigem Planungsstand auf 2.365 Geräte bei gestaffelter Beschaffung bis 2023. Bei einem durchschnittlichen Anschaffungspreis von ca. 635 € (Gerät zzgl. Zubehör) belaufen sich die vorläufigen Gesamtkosten für die Anschaffung auf 1.501.775 €.
Der Kreistagsbeschluss beinhaltet die Regelung, dass Geräte bei Verlust oder Beschädigung durch grobe Fahrlässigkeit durch die erziehungsberechtigten ersetzt werden müssen. Im Laufe der Nutzung wird es zu Beschädigungen kommen, die nicht über die beiden zuvor genannten Fälle abgedeckt sein werden. Es wurden verwaltungsintern gängige Geräteversicherungen geprüft. Aufgrund der hohen Kosten pro Gerät wird derzeit alternativ ein separater Haushaltsansatz für die Ersatzbeschaffung bei Beschädigung favorisiert. Aufgrund der fehlenden Erfahrung wird anfangs mit 1% der ausgeteilten Geräte (20 Geräte im Jahr 2022 = 12.700 €) kalkuliert. Dieser Ansatz wird entsprechend der Erfahrungswerte künftig angepasst.
Der Kreistagsbeschluss sieht eine Beschaffung in Form von Leasingverträgen für eine Dauer von fünf Jahren vor. Diese Option wurde verwaltungsseitig geprüft. Im Ergebnis ist eine Beschaffung über Leasing in jedem Fall unwirtschaftlich. Die Geräte werden daher wie in der Vergangenheit auch gekauft. Der Kauf der Geräte als Investitionsmaßnahme führt zu konsumtiven Aufwendungen in Form von Abschreibungen; der Abschreibungszeitraum beträgt fünf Jahre. Die Abschreibungshöhe ist vergleichbar mit den Leasingraten. Der vom Kreistag angestrebte Effekt der Belastung des Ergebnishaushaltes über einen Zeitraum von fünf Jahren wird somit auch über den Kauf erzielt.
Für die Administration werden die Endgeräte in die in den jeweiligen Schulen bereits genutzten Management-Systeme integriert. Es erfolgt hierbei eine Unterstützung durch den von Dataport AÖR bereitgestellten IT-Support an Schulen. Die personelle Unterstützung seitens Dataport beläuft sich derzeit auf zwei Vollzeitstellen, wobei es an dieser Stelle künftig zu einer Aufstockung kommen muss. Die Kalkulation des Personalbedarfs belief sich auf den Gerätebestand ohne die Ausstattung der Endgeräte für Schüler*innen. Durch den Kreistagsbeschluss wird der Gerätebestand um ca. 2.365 Geräte erhöht, weshalb auch die personelle Unterstützung für den Support dementsprechend angepasst werden muss.
Finanzielle Auswirkungen | Ja | X |
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Falls ja: |
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Im Haushaltsplan berücksichtigt | Ja |
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| Nein |
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Freiwillige Aufgabe/Maßnahme | Ja | X |
| Nein |
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Ergebnisplan/Finanzplan | Produkt-Nr. | 11184; 21710; 22110 | ||
Produkt-Name | Grundvermögensmanagement; Kreiseigene Gymnasien; Astrid-Lindgren-Schule | |||
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Ertrag | Euro | Einzahlungen | Euro | |
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zusätzlich / neu |
| zusätzlich / neu |
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Aufwand | Euro | Auszahlungen | Euro | |
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zusätzlich / neu |
| zusätzlich / neu | Noch nicht endgültig zu beziffern. | |
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Saldo |
| Saldo |
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Ein negativer Saldo wird finanziert durch: (Beschreibung der konkreten – strukturellen - Einsparungsmaßnahmen/Mehrerträge)
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Auswirkung auf Stellenplan | Ja |
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| Nein | X | |
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| Stellenmehrbedarf: (z. B. 0,5 VK, EG ___/A___) |
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