Drucksache - 2021/1067
|
|
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt, die politischen Jugendorganisationen der Parteien im Kreis Dithmarschen (Junge Union, Jungsozialisten, Junge Liberale, Grüne Jugend und Linksjugend 'solid) im Jahr 2021 insgesamt mit einem Betrag in Höhe von 6.500,00 € zu fördern. Der Zuschuss wird wie folgt verteilt:
- je Jugendorganisation eine Sockelförderung von 300,00 €
- Aufteilung des Restbetrages nach dem Stärkeverhältnis der im Kreistag
vertretenen Fraktionen.
Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2021 stehen für die Zuschüsse an Jugendorganisationen der Parteien im Kreis Mittel in Höhe von insgesamt 6.500,00 € zur Verfügung.
Der Hauptausschuss hat letztmalig in seiner Sitzung am 06.10.2020 die Verteilung der Förderungsmittel für politische Jugendorganisationen festgelegt. Danach werden die politischen Jugendorganisationen der Parteien im Kreis Dithmarschen insgesamt mit 6.500,00 € gefördert. Der Zuschuss wird wie folgt verteilt:
- je Jugendorganisation eine Sockelförderung von 300,00 €
- Aufteilung des Restbetrages nach dem Stärkenverhältnis der im Kreistag
vertretenen Fraktionen
Die Verwendung der Mittel ist dem Kreis jährlich nachzuweisen. Lediglich der Verwendungsnachweis der Linksjugend 'solid für das Jahr 2020 liegt noch nicht vor. Die Jungsozialisten sowie die Grüne Jugend konnten die vollständige Verwendung der Mittel nicht nachweisen. Von ihnen ist insgesamt ein Betrag in Höhe von
612,96 € zurückzufordern.
Die UWD, die AfD und die WND sind bisher auf Kreisebene im Jugendbereich noch nicht organisiert.
Es wird vorgeschlagen, die bisherige Regelung für das Jahr 2021 beizubehalten, d. h. die Jugendorganisationen (Junge Union, Jungsozialisten, Junge Liberale, Grüne Jugend und Linksjugend 'solid) erhalten je einen Sockelbetrag in Höhe von 300,00 € und der Restbetrag wird nach dem Stärkeverhältnis der im Kreistag vertretenen Parteien aufgeteilt.
Der Zuschuss für die Linksjugend 'solid wird erst nach Vorlage des Verwendungs-nachweises für das Jahr 2020 ausgezahlt.
Finanzielle Auswirkungen | Ja | X |
| Nein |
|
|
|
|
|
|
|
Falls ja: |
|
|
|
|
|
Im Haushaltsplan berücksichtigt | Ja | X |
| Nein |
|
|
|
|
|
|
|
Freiwillige Aufgabe/Maßnahme | Ja |
|
| Nein |
|
|
|
|
|
|
|
Ergebnisplan/Finanzplan | Produkt-Nr. | 11111 | ||
Produkt-Name | Kommunale Selbstverwaltung/ Ehrenamt | |||
| ||||
Ertrag | Euro | Einzahlungen | Euro | |
|
|
|
| |
zusätzlich / neu |
| zusätzlich / neu |
| |
| ||||
Aufwand | Euro | Auszahlungen | Euro | |
|
|
|
| |
zusätzlich / neu |
| zusätzlich / neu |
| |
|
| |||
Saldo |
| Saldo |
| |
| ||||
Ein negativer Saldo wird finanziert durch: (Beschreibung der konkreten – strukturellen - Einsparungsmaßnahmen/Mehrerträge)
| ||||
Auswirkung auf Stellenplan | Ja |
|
| Nein | X | |
|
|
|
|
|
| |
| Stellenmehrbedarf: (z. B. 0,5 VK, EG ___/A___) |
|
| |||
|
|
|
|
|
| |