Drucksache - 2021/1002-2
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Beschlussvorschlag:
Die Richtlinie des Kreises Dithmarschen zum Ausbau von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (Kreisinvestitionsprogramm 2022-2024) sowie die Richtlinie zur Förderung von vorläufigen Betreuungsmöglichkeiten von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Übergangslösungen 2021-2023) werden in der Fassung des Beratungsergebnisses beschlossen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden nicht gedeckelt, sondern entsprechend dem Bedarf und der Ausbauaktivitäten zur Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen in den Jahren 2022-2024 bereitgestellt.
Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 25.10.2021 über die KiTa-Investitionskostenförderung des Kreises ab 2022 beraten und dem Beschlussvorschlag gemäß der Drucksachen-Nr. 2021/1002-1 mit folgender Ergänzung einstimmig zugestimmt:
Die Schlussbestimmungen der Richtlinien „Nicht grundlegende Änderungen können in Abstimmung des Fachdienstes Wirtschaftliche Jugendhilfe mit der Geschäftsbereichsleitung 1 umgesetzt werden.“ sind mit dem Zusatz „Der Jugendhilfeausschuss wird über diese Änderungen informiert.“ zu versehen.
Die nunmehr dem Finanzausschuss und dem Kreistag mit dieser Beschlussvorlage (Drucksachen-Nr. 2021/1002-2) vorgelegten Richtlinienentwürfe beinhalten jeweils in dem Punkt 7.1 der Richtlinie zum Kreisinvestitionsprogramm 2022-2024 und der Richtlinie zur Förderung von Übergangslösungen um die o. g. Ergänzung.
Anlagen
- Entwurf der Kreisinvestitionsförderrichtlinie 2022-2024
- Entwurf der Kreisinvestitionsförderrichtlinie für Übergangslösungen 2021-2023
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 2022-24-Kreis-RL KiTa-Investitionen Entwurf-KT (161 KB) | |||
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2 | 2021-2023 Kreis-RL KiTa-Übergangslösung KT (129 KB) |
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