Drucksache - 2021/1072
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Auf Initiative der WND-Kreistagsfraktion möge der Kreistag folgende Resolution beschließen:
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Dithmarschen fordert den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, folgende Maßnahmen zum Erhalt regionaler Krankenhäuser umzusetzen:
- Mit dem Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397) wurde die Geltung der verkürzten Zahlungsfrist noch einmal durch die Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser vom 8. April 2021 nur bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Der Kreis Dithmarschen fordert daher kurzfristig eine Verlängerung der Übergangsregelung der verkürzten Zahlung von Krankenhausrechnungen, um die derzeit unzureichende Finanzierung stationärer Krankenhausleistungen nicht noch zusätzlich zu verschärfen. Dieser Handlungsbedarf besteht bundesweit. Mittelfristig fordert der Kreis Dithmarschen das bisher lediglich befristet verkürzte Zahlungsziel von 5 Tagen zu entfristen.
- Das bundeseinheitliche DRG-Vergütungssystem sorgt nicht für eine auskömmliche finanzielle Versorgung unserer Krankenhäuser, sie wird durch eine fallabhängige Vergütung und eine geringe Flexibilität auf regionaler Ebene belastet. Die Weiterentwicklung der Vergütungssysteme muss die regional unterschiedlichen Versorgungsbedarfe und die bestehenden Versorgungsmöglichkeiten berücksichtigen.
Sachverhalt und Begründung:
Die Westküstenkliniken Brunsbüttel und Heide gGmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Kreises Dithmarschen. Gemäß Mitteilung des Landes Schleswig-Holstein zum Krankenhausplan vom 20.12.2019 mit Wirkung zum 01.01.2020 verfügt das Krankenhaus an seinem Standort Heide über 573 vollstationäre Planbetten und 89 teilstationäre Plätze. Die Anzahl der Planbetten am Standort Brunsbüttel beträgt 107. Dazu kommen noch 23 teilstationäre Plätze.
Pandemiebedingt erfuhren die Krankenhäuser seit Anfang 2020 eine erhebliche Belastung. U.a. wurde das Leistungsgeschehen durch das Aussetzen elektiver Behandlungen zeitweise eingeschränkt, gleichzeitig stieg die Belastung durch die Behandlung von COVID-19-Patienten. Dies hat neben der Beeinträchtigung des operativen Betriebs auch eine erhebliche finanzielle Strapazierung für die Krankenhäuser bedeutet. Als eine von mehreren Maßnahmen zur Verringerung der Belastung wurde das bisherige Zahlungsziel von Krankenhausrechnungen zeitlich befristet bis zum 31.12.2020 von 30 Tage auf 5 Tage verkürzt. Dies hat zu einem einmaligen positiven Liquiditätseffekt geführt. Diese Befristung wurde zunächst bis 30.06.2021 und ein weiteres Mal bis zum 31.12.2021 verlängert.
Bedingt durch und als Folge der Pandemie ist die Anzahl der Krankenhauspatienten durchschnittlich 15% niedriger als vor dieser. Damit herrscht für die Krankenhäuser weiterhin eine finanziell äußert angespannte Situation. Ein Ende des verkürzten Zahlungsziels würde diese Situation abermals deutlich verschlechtern. Zudem hat dies keinen positiven Effekt auf die Qualität der Patientenversorgung. Das Gegenteil könnte der Fall sein.
Daher sollte das bisher lediglich befristete Zahlungsziel von 5 Tagen entfristet werden.
Um eine stationäre Grundversorgung weiterhin gewährleisten zu können, werden geeignete Finanzierungsmodelle benötigt, die den unterschiedlichen Aufgabenstellungen unserer Krankenhausstrukturen gerecht werden und die auch unabhängig von den DRG’s einen Teil der Vorhaltekosten im ländlichen Raum finanzieren. Die ausschließlich leistungsbezogene Finanzierung dieser Daseinsvorsorge über die DRG‘s ist kein zukunftsfähiges Konzept.
Finanzielle Auswirkungen | Ja |
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| Nein | X |
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Falls ja: |
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Im Haushaltsplan berücksichtigt | Ja |
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| Nein |
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Freiwillige Aufgabe/Maßnahme | Ja |
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| Nein |
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Ergebnisplan/Finanzplan | Produkt-Nr. |
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Ertrag | Euro | Einzahlungen | Euro | |
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Aufwand | Euro | Auszahlungen | Euro | |
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Saldo |
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Ein negativer Saldo wird finanziert durch: (Beschreibung der konkreten – strukturellen - Einsparungsmaßnahmen/Mehrerträge)
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Auswirkung auf Stellenplan | Ja |
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| Nein | X | |
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| Stellenmehrbedarf: (z. B. 0,5 VK, EG ___/A___) |
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Anlagen
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