Drucksache - 2021/1078
|
|
Sachverhalt:
Gem. § 51 Schulgesetz (SchulG) sind die Kreise verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen, wohnortnahen und alle Schularten umfassenden Angebots eine Schulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung und der Schulen in freier Trägerschaft aufzustellen und fortzuschreiben. Dabei sind insbesondere zur Sicherung ausreichender Oberstufenkapazitäten die Beruflichen Gymnasien einzubeziehen. Die Schulentwicklungsplanung ist mit den Schulträgern im Kreis und kreisübergreifend abzustimmen.
Der aktuelle Schulentwicklungsplan des Kreises Dithmarschen für die Jahre 2019 - 2025 wurde vom Schul- und Kulturausschuss in seiner Sitzung am 09.12.2019 abschließend beraten und daraufhin vom Kreistag in seiner Sitzung am 19.12.2019 beschlossen. Er besteht aus dem „Allgemeinen Teil“ (Teil 1), der für die gesamte Laufzeit beschlossen wurde, und aus dem Teil 2 „Aktuelle Schülerzahlen, Prognosen und Handlungsbedarfe“, der jährlich auf der Grundlage der amtlichen Schulstatistik fortgeschrieben werden soll.
Im Herbst 2020 sind die statistischen Daten zwar erhoben, eine Fortschreibung ist pandemiebedingt jedoch ausgesetzt worden. Im Herbst 2021 sind die statistischen Daten von den Schulträgern erneut abgefragt worden, ebenso eine Aktualisierung der allgemeinen Aussagen, Prognosen und gegebenenfalls Feststellungen zu möglichen (neuen) Handlungsbedarfen. Aus pandemiebedingten Gründen wurde auf einen gemeinsamen Workshop des Schul- und Kulturausschusses des Kreises mit Vertreter*innen der kreisangehörigen Schulträger in diesem Jahr verzichtet.
Das Ergebnis der Fortschreibung der Daten im Teil 2 des Schulentwicklungsplanes für das aktuelle Schuljahr 2021/22 ist als Anlage beigefügt.
Der vorliegende Entwurf der Verwaltung zur Fortschreibung der zusammengefassten Schulentwicklungsplanung für die Jahre 2019 - 2025 - Teil 2 - soll nach der Beratung im Schul- und Kulturausschuss den Schulträgern im Kreisgebiet zur erneuten Schlussabstimmung vorgelegt werden.
Finanzielle Auswirkungen | Ja |
|
| Nein | X |
|
|
|
|
|
|
Falls ja: |
|
|
|
|
|
Im Haushaltsplan berücksichtigt | Ja |
|
| Nein |
|
|
|
|
|
|
|
Freiwillige Aufgabe/Maßnahme | Ja |
|
| Nein |
|
|
|
|
|
|
|
Ergebnisplan/Finanzplan | Produkt-Nr. |
| ||
Produkt-Name |
| |||
| ||||
Ertrag | Euro | Einzahlungen | Euro | |
|
|
|
| |
zusätzlich / neu |
| zusätzlich / neu |
| |
| ||||
Aufwand | Euro | Auszahlungen | Euro | |
|
|
|
| |
zusätzlich / neu |
| zusätzlich / neu |
| |
|
| |||
Saldo |
| Saldo |
| |
| ||||
Ein negativer Saldo wird finanziert durch: (Beschreibung der konkreten – strukturellen - Einsparungsmaßnahmen/Mehrerträge)
| ||||
Auswirkung auf Stellenplan | Ja |
|
| Nein | X | |
|
|
|
|
|
| |
| Stellenmehrbedarf: (z. B. 0,5 VK, EG ___/A___) |
|
| |||
|
|
|
|
|
| |
Anlagen
- Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes 2019 – 2025;
Teil 2: „Aktuelle Schülerzahlen, Prognosen und Handlungsbedarfe“
für das Schuljahr 2021 – 2022
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | SEP 2019 - 2025 Teil 2_Schuljahr 2021-2022 (2021 KB) |