Drucksache - 2021/1102
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Beschlussvorschlag:
Der Kreis Dithmarschen stimmt als Gesellschafter der RKiSH gGmbH dem Erwerb der in der Sitzungsvorlage erwähnten Anteile an der PD- Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD-G) durch die RKiSH gGmbH zu. Die Vertreter*innen im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der RKiSH werden beauftragt, in diesen Gremien dem Anteilserwerb zuzustimmen.
Sachverhalt:
Die RKiSH führt im laufenden Geschäftsbetrieb immer umfangreichere und zunehmend spezialisierte Beschaffungs-/Ausschreibungsverfahren durch. Für die Durchführung der Verfahren besteht ein regelmäßiger Bedarf an juristischer Beratung und Begleitung. Die Suche und Auswahl geeigneter Berater bzw. von entsprechender Beratungsleistungen ist im Einzelfall jeweils mit erheblichem Aufwand verbunden. Bei den Besonderheiten der notwendigen Beschaffungsverfahren sind zudem häufig die eingehenden Beratungsangebote nur sehr schwer miteinander vergleichbar.
Um auch insbesondere diese juristische Begleitung rechtssicher vergeben zu können, hat sich die Geschäftsführung der RKiSH nach intensiver Recherche dafür entschieden, den Gesellschaftern eine Beteiligung der RKiSH gGmbH an der „PD- Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD-G)“ mit Sitz in Berlin vorzuschlagen.
Die PD-G befindet sich zu 100% in öffentlicher Hand, Mehrheitseigentümer ist die Bundesrepublik. Die Gesellschaft agiert für ihre Mitglieder als Inhouse-Beratung. Diese Konstruktion ermöglicht die direkte, vergabefreie Beauftragung der Gesellschaft.
Gesellschaftszweck der PD-G ist die Beratung der öffentlichen Hand in allen Phasen eines Beschaffungs-/Ausschreibungsprozesses.
Die RKiSH möchte 20 Gesellschaftsanteile zu 200 Euro erwerben, die gesamte Einlage beträgt somit 4.000 Euro. Die Nießbrauchrechte bleiben beim Verkäufer, es besteht also lediglich ein Stimmrecht, aber keine wirtschaftliche Verwertbarkeit des künftigen Gesellschaftsanteiles.
Der Beitritt wird durch das Bundesfinanzministerium (BMF) geprüft: In den Vorgesprächen wurde die Anwendbarkeit des § 99 GWB als Beitrittsvoraussetzung bereits als erfüllt angesehen. Unter den Gesellschaftern befinden sich bereits vergleichbar konstituierte (g)GmbHs.
Die durch den Beitritt entstehenden Kosten sind durch die Entgelte des Rettungsdienstes refinanziert. Gemäß § 10 Abs. 4 Buchstabe b der Satzung der RKiSH hat die Geschäftsführung vor dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH die Zustimmung der Gesellschafterversammlung einzuholen.
Nach den gesetzlichen Vorgaben bedürfen Entscheidungen über die Beteiligung an Gesellschaften der Zustimmung des Kreistages. Der Kreistag des Kreises Dithmarschen hat diese Zuständigkeit nach § 8 Abs. 5 der Hauptsatzung für Beteiligungen bis 25.000,00 bzw. 20 % der Gesellschafteranteile auf den Hauptausschuss übertragen. somit ist im vorliegenden Fall der Hauptausschuss zuständig.
Finanzielle Auswirkungen | Ja |
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| Nein | X |
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Falls ja: |
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Im Haushaltsplan berücksichtigt | Ja |
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| Nein |
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Freiwillige Aufgabe/Maßnahme | Ja |
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| Nein |
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Ergebnisplan/Finanzplan | Produkt-Nr. |
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Produkt-Name |
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Ertrag | Euro | Einzahlungen | Euro | |
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Aufwand | Euro | Auszahlungen | Euro | |
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zusätzlich / neu |
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Saldo |
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Ein negativer Saldo wird finanziert durch: (Beschreibung der konkreten – strukturellen - Einsparungsmaßnahmen/Mehrerträge)
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Auswirkung auf Stellenplan | Ja |
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| Nein | X | |
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| Stellenmehrbedarf: (z. B. 0,5 VK, EG ___/A___) |
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Anlagen
- Informationspapier zur PD-G
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Informaitonspapier zur PD-G (5601 KB) |