Drucksache - 2021/1112
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Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung nach § 24 Gleichstellungsgesetz (GstG) in Verbindung mit Abschnitt IV Frauenförderplan für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2020 wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
In § 24 Gleichstellungsgesetz (GstG) vom 13.12.1994 ist festgelegt, dass die verwaltungsleitenden Organe den Repräsentativorganen im Abstand von 4 Jahren über die Durchführung des Gesetzes berichten. Der Bericht gibt Auskunft über die bisherigen und geplanten Maßnahmen, insbesondere über die Entwicklung des Frauenanteils in den Besoldungs- und Entgeltgruppen. In Abschnitt IV des VI. Frauenförderplanes der Kreisverwaltung ist der Umfang des Berichts im Detail festgelegt.
Der vorliegende Bericht zum VI. Plan zur Chancengleichheit und Frauenförderung bezieht sich auf den Zeitraum von 2017 bis 2020.
Der Plan zur Chancengleichheit und Frauenförderung weist die Unterrepräsentanzen in einer Ist-Analyse des Personalstandes der Kreisverwaltung mit dem Stichtag 01.01.2017 aus. Gegenübergestellt wird diesen Daten die Ist-Analyse zum Stichtag 31.12.2020. Sichtliche Veränderungen des prozentualen Frauenanteils sind angemerkt und die Hintergründe erläutert.
Im Weiteren sind im Bericht gesondert ausgewiesen:
- der Frauenanteil an Führungs- und Leitungsfunktionen
- ein Überblick über die Auszubildenden
- Angaben zum Umfang der Teilzeitbeschäftigung
- Angaben über die Umsetzung der Frauenfördermaßnahmen
Im Ergebnis ist für die Kreisverwaltung Dithmarschen konkret festzustellen, dass die Vorgaben des Frauenförderplans beachtet wurden. Die festgeschriebenen Maßnahmen haben sich bewährt, denn ein kontinuierlich hoher Frauenanteil auch in den gehobenen Positionen – ein erklärtes Ziel der Frauenförderung – kann verzeichnet werden.
Im Rahmen des Plans zur Chancengleichheit und Frauenförderung ist die Möglichkeit der individuellen Arbeitszeitregelung ein wesentlicher Anreiz vor allem für Mütter nach Beendigung der Elternzeit ihren Arbeitsplatz wieder einzunehmen. Darüber hinaus bietet das in den letzten Jahren gesteigerte Fortbildungsangebot der Kreisverwaltung gute Weiterqualifizierungsmöglichkeiten. Auch von der Option, während der Elternzeit mit reduzierter Arbeitszeit den Beruf auszuüben, wird vermehrt Gebrauch gemacht. Aufgrund der vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten sind Eltern nicht mehr gezwungen, sich zwischen Berufstätigkeit und Familienarbeit zu entscheiden. Leider ist der Anteil der Väter, die aus familiären Gründen z. B. Arbeitszeitreduzierung in Anspruch nehmen, nach wie vor gering.
Finanzielle Auswirkungen | Ja |
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| Nein | x |
Im Haushaltsplan berücksichtigt | Ja |
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| Nein | x |
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Freiwillige Aufgabe/Maßnahme | Ja |
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| Nein | x |
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Haushaltskonsolidierungsrelevant | Ja |
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| Nein | x |
(also strukturelle/laufende Auswirkung auch auf Haushalte der Folgejahre) |
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Ergebnisplan | Produkt-Nr. |
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Ertrag | Euro | |||
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Aufwand | Euro | |||
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Saldo (Ertrag/Aufwand) |
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Ein negativer Saldo wird finanziert durch: (Beschreibung der konkreten – strukturellen - Einsparungsmaßnahmen/Mehrerträge)
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Auswirkung auf Stellenplan | Ja |
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| Nein | x | |
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| Stellenmehrbedarf: (z. B. 0,5 VK, EG ___/A___) |
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investiver Finanzplan | Produkt-Nr. |
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Produkt-Name |
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Auszahlungen |
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Saldo (Ein-/Auszahlungen) |
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Ein negativer Saldo wird finanziert durch:
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Bei allen Investitionen sind die Auswirkungen auf den Ergebnisplan zu erläutern (Abschreibungen, Auflösung von Sonderposten, Folgelasten usw.) | |||||
Anlagen
- Bericht zum VI. Plan zur Chancengleichheit und Frauenförderung
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Anlagen: | |||||
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1 | Bericht zum VI. Plan zur Chancengleichheit und Frauenförderung (2335 KB) |