Drucksache - 2022/1169
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Sachverhalt:
Nach § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Personenbeförderungsgesetz in der zurzeit geltenden Fassung sind die Kreise und kreisfreien Städte für den Erlass der Verordnungen über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Taxenverkehr zuständig.
Bei der Festsetzung der Beförderungsentgelte ist gemäß § 51 Abs. 3 in Verbindung mit § 39 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) insbesondere zu prüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Taxiunternehmen, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung angemessen sind.
Die aktuelle Kreisverordnung über Beförderungsentgelte vom 01.07.2019 (Anlage 2) ist seit dem 15.07.2019 und somit fast drei Jahre unverändert gültig.
Der Landesverband für das Taxi- und Mietwagengewerbe Schleswig-Holstein e.V. hat im Auftrag seiner Mitglieder im Konzessionsgebiet des Kreises Dithmarschen am 22.03.2022 beantragt, die bestehende Kreisverordnung zu ändern und den aktuellen Kostensteigerungen anzupassen. Der Verband weist insbesondere auf die Kostensteigerung infolge des gesetzlichen Mindestlohns und die eklatant gestiegenen Kosten für Betriebsstoffe hin, die eine Anpassung des Tarifs notwendig machen.
Eine Gegenüberstellung der beantragten Änderungen sowie weitere Ausführungen zur Notwendigkeit der Anpassung sind dem Vermerk des Fachdienstes Straßenverkehr vom 02.05.2022 (Anlage 1) zu entnehmen.
Gegen die Tariferhöhung liegen keine Bedenken vor. Die Tarife werden antragsgemäß genehmigt.
Der Entwurf der neuen Kreisverordnung ist als Anlage 3 beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen | Ja |
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| Nein | X |
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Falls ja: |
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Im Haushaltsplan berücksichtigt | Ja |
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| Nein |
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Freiwillige Aufgabe/Maßnahme | Ja |
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| Nein |
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Ergebnisplan/Finanzplan | Produkt-Nr. | 12234 | ||
Produkt-Name | Personen- und Güterbeförderung | |||
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Ertrag | Euro | Einzahlungen | Euro | |
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zusätzlich / neu |
| zusätzlich / neu |
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Aufwand | Euro | Auszahlungen | Euro | |
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zusätzlich / neu |
| zusätzlich / neu |
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Saldo |
| Saldo |
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Ein negativer Saldo wird finanziert durch: (Beschreibung der konkreten – strukturellen - Einsparungsmaßnahmen/Mehrerträge)
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Auswirkung auf Stellenplan | Ja |
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| Nein | X | |
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| Stellenmehrbedarf: (z. B. 0,5 VK, EG ___/A___) |
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Anlagen
- Vermerk des Fachdienstes Straßenverkehr vom 02.05.2022
- Kreisverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Kreis Dithmarschen vom 01.07.2019
- Entwurf der Kreisverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Kreis Dithmarschen vom 01.07.2022
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Vermerk FD Straßenverkehr (71 KB) | |||
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2 | Kreisverordnung 2019 (58 KB) | |||
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3 | Entwurf der Kreisverordnung 2022 (60 KB) |