Drucksache - 2022/1181
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Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf der Kooperationsvereinbarung „Gemeinsam für ein Stromnetz 2045 am Standort Heide in Schleswig-Holstein“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Inhalte beauftragt.
Sachverhalt:
Die Region Heide wird zunehmend zu einem Knotenpunkt für Energiewendeinfrastruktur. Im Hinblick auf den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere Offshore, werden weitere Stromleitungen, wie die Gleichstromverbindung Heide-Polsum („B-Korridor“), die Gleichstromverbindung Heide-Schwerin (DC31) und damit zusammenhängend neue Konverter und Umspannwerke in der Region Heide geplant und gebaut. Im Raum Heide wird ein Energiedrehkreuz als Verbindung zwischen Off- und Onshore-Windstrom entstehen: Hier planen die Übertragungsnetzbetreiber ein Multi-Terminal-Hub mit mehreren Elementen, einer Gleichstrom(DC-)Schaltanlage, einem Konverter und einer Drehstrom (AC-)Schaltanlage. Die geplante DC-Schaltanlage stellt als direkte Verbindung zwischen Off- und Onshore-Gleichstromleitungen technisches Neuland dar. Damit können 2 Gigawatt (GW) Offshore-Energie direkt ins Onshore-Netz eingespeist werden, und es wird für diese Anbindung im Raum Heide nur ein Konverter statt – ohne Multiterminaltechnologie – mehrerer Konverter benötigt.
Die Unterzeichnenden verpflichten sich mit der Kooperationsvereinbarung, gemeinsam und ambitioniert für ein nachhaltiges und beispielhaftes Zielnetz in Schleswig-Holstein zu arbeiten, das wegweisend für einen systemischen Strukturwandel und für eine integrative Sektorenkopplung in 2045 steht.
Der Kreis Dithmarschen wird in diesem Zusammenhang die Gemeinden und die regionale Öffentlichkeit frühzeitig und kontinuierlich über die Planungen der Vorhabenträger informieren und sich an den Beteiligungs- und Informationsformaten der Vorhabenträger beteiligen. Darüber hinaus sind die regionalen Belange frühzeitig vor Beginn des Genehmigungsverfahrens in die Planung der Vorhabenträger einzubringen.
Der Abschluss einer solchen Kooperationsvereinbarung zwischen Übertragungsnetzbetreibern, Land und Kreis ist ein Beitrag für einen zielgerichteten und konfliktminimierten Stromnetzausbau. Die 2013 abgeschlossene Realisierungsvereinbarung für die 380 kV-Westküstenleitung hat gezeigt, dass durch gemeinsames und eng abgestimmtes Handeln ein Beitrag für einen zukunftsgerechten Netzausbau geleistet werden kann.
Finanzielle Auswirkungen | Ja |
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| Nein | X |
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Falls ja: |
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Im Haushaltsplan berücksichtigt | Ja |
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| Nein |
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Freiwillige Aufgabe/Maßnahme | Ja |
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| Nein |
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Ergebnisplan/Finanzplan | Produkt-Nr. | 51110 | ||
Produkt-Name | Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen | |||
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Ertrag | Euro | Einzahlungen | Euro | |
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zusätzlich / neu |
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Aufwand | Euro | Auszahlungen | Euro | |
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zusätzlich / neu |
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Saldo |
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Ein negativer Saldo wird finanziert durch: (Beschreibung der konkreten – strukturellen - Einsparungsmaßnahmen/Mehrerträge)
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Auswirkung auf Stellenplan | Ja |
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| Nein | X | |
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| Stellenmehrbedarf: (z. B. 0,5 VK, EG ___/A___) |
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Anlage
Entwurf der Kooperationsvereinbarung „Gemeinsam für ein Stromnetz 2045 am Standort Heide in Schleswig-Holstein“
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Entwurf Kooperationsvereinb. Netzausbau Heide 13.4.2022 (385 KB) |