Drucksache - 2022/1209
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Beschlussvorschlag:
- Dem Integrierten Klimaschutzkonzept 2030 (IKK 2030) für den Kreis Dithmarschen wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des IKK 2030 beauftragt.
- Das Projekt „Plietsch fürs Klima“ soll über den 31.09.2023 hinaus unbefristet fortgesetzt werden. Die Stelle ist zu entfristen. Jährlich werden Sachmittel in Höhe von 14.000 Euro bereitgestellt.
- Für die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes wird im Stellenplan 2023 eine 0,5 VK EG 11-Stelle eingeworben.
Sachverhalt:
Hintergrund
In seiner Sitzung am 19.09.2019 hat der Kreistag die Verstetigung der Stelle des Klimaschutzmanagements (KSM) und die Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKK) als strategische Grundlage für Klimaschutz im Kreis („Langfristvision“) beschlossen (siehe Drucksachen-Nr. 2021/0619). Daraus abgeleitet werden soll ein Arbeitsprogramm für einen Zeitraum von jeweils drei Jahren. Über die Umsetzung wird jährlich im Agrar- und Umweltausschuss berichtet. Pro Jahr stehen für Klimaschutzaufgaben Projekt- und Sachmittel in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung.
Für die Erstellung des IKK wurde eine Förderung in Höhe von 50.000 Euro über die AktivRegionen Dithmarschen und Eider-Treene-Sorge mit Bescheid vom 01.03.2021 bewilligt. Die Erstellung des IKK 2030 für den Kreis Dithmarschen wurde nach einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb am 31.03.2021 an die Firma Our Common Future Consulting (OCF) aus Hamburg vergeben.
Erarbeitung des Konzeptes
Anfang April 2021 hat das externe Büro die Arbeit aufgenommen. Um die Erarbeitung der Fortschreibung zu begleiten, wurde ein Klimaschutz-Beirat gegründet, der sich regelmäßig getroffen und die Themen diskutiert hat. Mitglieder waren Vertreter*innen der Städte Heide und Brunsbüttel, der FH Westküste, des Agrar- und Umweltausschusses, Fridays for Future sowie der Stadtwerke Heide und Brunsbüttel. Die zur Umsetzung vorgeschlagenen Maßnahmen wurden mit den jeweiligen Akteuren (sowohl kreisintern als auch extern) diskutiert und gemeinsam abschließend formuliert.
Aktueller Stand
Das IKK liegt nun im finalen Entwurf vor. Es ist wie folgt aufgebaut:
- Kapitel 1: Klimaschutz im Kreis Dithmarschen
- Zielsetzung
- Rollen und Zuständigkeiten des Kreises
- Herangehensweise bei der Konzepterstellung
- Kapitel 2: Daten, Analysen und Maßnahmen
- Energie- und THG-Bilanz
- Entwicklung und Bewertung von Maßnahmen
- Handlungsfelder
- Kreisinterne Prozesse
- Kreis- und Regionalentwicklung
- Energie
- Industrie und GHD
- Mobilität
- Landnutzung
- Tourismus
- Weitere, übergeordnete Potenziale
- Kapitel 3: Umsetzung und Verankerung
- Strategie zur Verankerung
- Kommunikationsstrategie
- Arbeits- und Handlungsprogramm
- Controlling
Folgende Vision wurde für den Kreis formuliert:
Der Klimaschutz trifft in allen Dithmarscher Städten und Gemeinden auf eine breite Akzeptanz.
Der Kreis, die Ämter sowie die 116 Städte und Gemeinden verfolgen gemeinsam das Ziel, frühestmöglich die Treibhausgasneutralität in ihren eigenen Zuständigkeiten zu erreichen. Gleichzeitig unterstützen Kreis, Ämter und Kommunen die Institutionen, Unternehmen und Bürger*innen vor Ort aktiv dabei, ihren Beitrag zur langfristigen Sicherung eines attraktiven Lebensumfelds und der Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten und ihre Bedürfnisse nachhaltig zu erfüllen.
Der Kreis Dithmarschen hat seine Vorreiterrolle als Energiewenderegion weiter ausgebaut und ist deutschlandweit und darüber hinaus als nachhaltige, innovative und lebenswerte Region bekannt.
Als Klimaschutz-Ziel wurde formuliert, dass die Kreisverwaltung bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral wird. Bis zum Jahr 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um 65 % gegenüber der Referenzperiode von 2015 bis 2017 reduziert werden. Dabei ist ein Höchstanteil von 10 % an Kompensationen der Emissionen erlaubt. Bis 2040 werden die Kreisliegenschaften CO2-frei mit Strom und Wärme versorgt.
Die Erarbeitung der Maßnahmen hat insgesamt den Fokus stärker auf die Aufgaben des Kreises und die eigenen Zuständigkeiten gelegt. Hier hat der Kreis den größten direkten Handlungsspielraum und kann so auch als Vorbild vorangehen.
Das Gutachter Büro OCF-Consult wird das Ergebnis des IKK 2030 in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses präsentieren.
Das IKK 2030 ist aufgrund der Dateigröße nicht als Anlage beigefügt, sondern kann in ALLRIS unter ‚Recherche – Dokumente – Klimaschutz‘ abgerufen werden.
Bewertung der Verwaltung
Das vorliegende IKK 2030 bildet mit seiner gutachterlichen Analyse des Status Quo und der Handlungspotenziale sowie den Maßnahmenempfehlungen grundsätzlich eine geeignete Grundlage für das zukünftige Verwaltungshandeln. Die Umsetzung sollte schrittweise über die nächsten Jahre erfolgen und regelmäßig evaluiert werden.
Derzeit wird das Themenfeld des Klimaschutzes innerhalb der Kreisverwaltung durch eine Klimaschutzmanagerin und einen Energiemanager (EM) bearbeitet. Zusätzlich gibt es eine Stelle für das Projekt „Plietsch fürs Klima“. Diese ist auf die Projektlaufzeit bis 30.09.2023 begrenzt.
Im vorliegenden Konzept wurden 25 Klimaschutzmaßnahmen in acht Handlungsfeldern für die kurz- und mittelfristige Umsetzung definiert (Handlungsprogramm). Die kurzfristige Umsetzung des Arbeitsprogramms des IKK 2030 erfolgt über die zwei bestehenden Stellen (KSM, EM), sofern nicht anders dargestellt (z. B. andere Zuständigkeit oder zusätzlicher Ressourcenbedarf).
Im Rahmen des bisherigen IKK wurde das Projekt „Plietsch fürs Klima“ erfolgreich im Kreisgebiet etabliert. Als Maßnahme Ü4 des IKK 2030 soll „Plietsch fürs Klima“ über die aktuelle Förderperiode hinaus ab dem 01.10.2023 dauerhaft mit einer Personalstelle und Sachkosten in Höhe von 14.000 Euro im Jahr (z. B. für gemeinsame Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und Infomaterialien) fortgeführt werden. „Plietsch fürs Klima“ ist besonders bedeutungsvoll, da durch das frühe Heranführen von Kindern und Jugendlichen an die Themen des Klimaschutzes die Förderung eines Bewusstseins für die Auswirkungen des eigenen Handels auf die Umwelt und das Klimasystem möglich ist. Gleichzeitig erfahren die Kinder und Jugendlichen Selbstwirksamkeit, indem sie erleben, wie sie sich selbst aktiv für den Klimaschutz einsetzen können. Zudem hat „Plietsch fürs Klima“ eine große Wirkung über die Bildungseinrichtungen hinaus: Durch die rd. 35 beteiligten Einrichtungen von der Kita bis zum BBZ sind bislang ca. 10.000 Kinder und Jugendliche in das Projekt involviert und tragen das Thema auch in die eigene Familie und in Freizeitaktivitäten hinein.
Eine der Maßnahmen des neuen IKK 2030 ist die Förderung des Radverkehrs im Kreisgebiet (siehe M2 „Radverkehr im Kreisgebiet fördern“). Für die dauerhafte Umsetzung des Radverkehrskonzeptes, das sich derzeit in der Erstellung befindet, sind weitere 0,5 VK vorzusehen.
Weiteres Vorgehen
Aus den insgesamt 25 entwickelten Maßnahmen wurden ein Handlungs- und ein Arbeitsprogramm entwickelt. Das Handlungsprogramm gibt dabei den Rahmen für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzepts für die nächsten fünf Jahre vor und wurde basierend auf den Kapazitäten einer Klimaschutzmanagementstelle erarbeitet. Es sollte alle fünf Jahre und rechtzeitig vor Ablauf des aktuellen Handlungsprogramms durch das Klimaschutzmanagement in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis überarbeitet und vom Agrar- und Umweltausschuss beschlossen werden. Dabei ist es an die sich verändernden rechtlichen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Rahmenbedingungen anzupassen. Neue Maßnahmen und Handlungsfelder sollten integriert werden.
Das Arbeitsprogramm gibt den Rahmen für die kurzfristige Umsetzung des Klimaschutzkonzepts für die nächsten eineinhalb Jahre (bis Ende 2023) vor. Das Arbeitsprogramm leitet sich aus dem Handlungsprogramm ab und soll zukünftig immer für zwei Jahre erstellt werden. Auch dies geschieht durch das Klimaschutzmanagement in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis und in Abstimmung mit dem Agrar- und Umweltausschuss.
Es wird wie auch bisher einen jährlichen Sachstandsbericht über den Fortschritt der Umsetzung im Agrar- und Umweltausschuss geben.
Finanzielle Auswirkungen | Ja | X |
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Falls ja: |
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Im Haushaltsplan berücksichtigt | Ja |
| Ab Haushaltsplan 2023 | Nein |
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Freiwillige Aufgabe/Maßnahme | Ja | X |
| Nein |
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Ergebnisplan/Finanzplan | Produkt-Nr. | 51110 | ||
Produkt-Name | Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen | |||
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Ertrag | Euro | Einzahlungen | Euro | |
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zusätzlich / neu |
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Aufwand | Euro | Auszahlungen | Euro | |
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zusätzlich / neu |
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Saldo |
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Ein negativer Saldo wird finanziert durch: (Beschreibung der konkreten – strukturellen - Einsparungsmaßnahmen/Mehrerträge)
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Auswirkung auf Stellenplan | Ja | X |
| Nein |
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X | Stellenmehrbedarf: (z. B. 0,5 VK, EG ___/A___) |
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Anlagen