Drucksache - 2022/1224
Beschlussvorschlag:
Die dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 angefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Dithmarschen über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 19.12.2019 die Satzung des Kreises Dithmarschen über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale beschlossen. Gegenstand der Beschlussfassung waren auch die Gebührenverzeichnisse für die Jahre 2019, 2020, und 2021 (siehe Drucksachen-Nr. 2019/0694). In seiner Sitzung am 03.12.2020 hat der Kreistag dem aktualisierten Gebührenverzeichnis 2021 zugestimmt (siehe Drucksachen-Nr. 2020/0877). Gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale gilt dieses Gebührenverzeichnis auch für die folgenden Jahre bis zur Aktualisierung des Gebührenverzeichnisses.
Für die Iaufende Nr. 13, Atemluftflaschenumlage, wurde seinerzeit eine Gebühr von 65,00 Euro berechnet. Aufgrund gestiegener Kosten hat die aktualisierte Kostenkalkulation zur Sicherstellung eines ausgeglichenen Haushalts für 2023 nunmehr einen Preis von 68,00 Euro ergeben. Damit beträgt die Preissteigerung pro Atemluftstahlflasche gegenüber den Vorjahren 3,00 Euro. Das Gebührenverzeichnis ist demnach zu aktualisieren; die angepasste Fassung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 angefügt.
Die Ämter und Städte sind bereits vorab über die Preissteigerung informiert worden.
Die Satzung des Kreises Dithmarschen über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale ist entsprechend in den Paragraphen, in denen auf die als Anlagen beigefügten Gebührenverzeichnisse verwiesen wird, anzupassen. Statt der bisherigen Anlagen 1- 3 (Gebührenverzeichnisse 2019 bis 2021 ff) ist nunmehr lediglich das aktuelle Gebührenverzeichnis als Anlage 1 der Satzung beigefügt. Entsprechend sind die jeweiligen Passagen zu ändern.
Die 1. Änderungssatzung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 und die aktuelle Lesefassung als Anlage 3 angefügt.
Finanzielle Auswirkungen | Ja |
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| Nein | X |
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Falls ja: |
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Im Haushaltsplan berücksichtigt | Ja |
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| Nein |
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Freiwillige Aufgabe/Maßnahme | Ja |
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| Nein |
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Ergebnisplan/Finanzplan | Produkt-Nr. |
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Produkt-Name |
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Ertrag | Euro | Einzahlungen | Euro | |
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zusätzlich / neu |
| zusätzlich / neu |
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Aufwand | Euro | Auszahlungen | Euro | |
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zusätzlich / neu |
| zusätzlich / neu |
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Saldo |
| Saldo |
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Ein negativer Saldo wird finanziert durch: (Beschreibung der konkreten – strukturellen - Einsparungsmaßnahmen/Mehrerträge)
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Auswirkung auf Stellenplan | Ja |
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| Nein | X | |
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| Stellenmehrbedarf: (z. B. 0,5 VK, EG ___/A___) |
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Anlagen
- Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Dithmarschen über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale
- Gebührenverzeichnis (Anlage 1 der 1. Änderungssatzung)
- Lesefassung der Satzung des Kreises Dithmarschen über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Dithmarschen über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale (54 KB) | |||
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2 | Gebührenverzeichnis (Anlage 1 der 1. Änderungssatzung) (62 KB) | |||
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3 | Lesefassung der Satzung des Kreises Dithmarschen über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale (65 KB) |