Drucksache - 2022/1191-1
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Beschlussvorschlag:
- Der Fortführung des Offenen Ganztags an der Astrid-Lindgren-Schule wird zugestimmt.
- Die hierfür voraussichtlich erforderlichen Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 25.000 Euro sind als überplanmäßige Aufwendung bereitzustellen.
- Dem Vorschlag der Verwaltung zur Deckung der Mehraufwendungen für den
Betrieb des Offenen Ganztags an der Astrid-Lindgren-Schule wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat die Kreisgremien im Juni 2022 über den anstehenden Trägerwechsel für den Offenen Ganztag (OGT) an der Astrid-Lindgren-Schule informiert (siehe Drucksachen-Nr. 2022/1191).
Der OGT an der Astrid-Lindgren-Schule wird bisher durch den Verein „Lebenshilfe Kreisvereinigung Dithmarschen e.V.“ (Lebenshilfe Dithmarschen) betrieben. Die Lebenshilfe hat die Trägerschaft zum Ende des Schuljahres 2021/2022 gekündigt.
Die Zentrale Vergabestelle hat daraufhin die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen für die Beauftragung eines neuen Anbieters geprüft, mit dem Ergebnis, dass die Trägerschaft öffentlich ausgeschrieben werden muss. Da das Ausschreibungsverfahren eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird, hat sich die Lebenshilfe Dithmarschen auf Bitten der Verwaltung bereit erklärt, den OGT bis längstens zum 31.10.2022 weiterzuführen.
Die Finanzierung des OGT erfolgt zurzeit vorranging durch eine Landeszuwendung und durch Elternbeiträge. Der jährliche Kreiszuschuss belief sich seit dem Schuljahr 2019/2020 auf 7.800 Euro pro Jahr. Entsprechend einem der Ausschreibung vorrangegangenen Markterkundungsverfahren ist davon auszugehen, dass sich der jährliche Kreiszuschuss um ein Vielfaches erhöhen wird.
Haushaltsmittel waren aufgrund der Unvorhersehbarkeit der Kündigung der Lebenshilfe Dithmarschen in diesem Jahr lediglich in Höhe des bisherigen Kreiszuschusses vorgesehen. Für die Fortführung des OGT ab dem 01.11.2022 ist es daher notwendig, entsprechende Mittel überplanmäßig bereitzustellen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass der jährliche Kreiszuschuss ab dem kommenden Jahr nach Abzug der Landeszuwendung und der Elternbeiträge ca. 150.000 Euro betragen wird. Für die Monate November und Dezember 2022 werden daher voraussichtlich anteilig 25.000 Euro als zusätzliche Haushaltsmittel benötigt.
Die Deckung des zusätzlichen Aufwands im Produktkonto 22110.531800 kann durch Einsparungen im Unterhaltungsbereich an der Astrid-Lindgren-Schule erfolgen
(Produktkonto 22110.521110).
Finanzielle Auswirkungen | Ja | X |
| Nein |
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Falls ja: |
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Im Haushaltsplan berücksichtigt | Ja |
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| Nein | X |
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Freiwillige Aufgabe/Maßnahme | Ja | X |
| Nein |
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Ergebnisplan/Finanzplan | Produkt-Nr. | 22110.531800 | ||
Produkt-Name | Astrid-Lindgren-Schule | |||
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Ertrag | Euro | Einzahlungen | Euro | |
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zusätzlich / neu |
| zusätzlich / neu |
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Aufwand | Euro | Auszahlungen | Euro | |
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zusätzlich / neu | 25.000 EUR | zusätzlich / neu |
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Saldo | -25.000 | Saldo |
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Ein negativer Saldo wird finanziert durch: (Beschreibung der konkreten – strukturellen - Einsparungsmaßnahmen/Mehrerträge)
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Auswirkung auf Stellenplan | Ja |
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| Nein | X | |
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| Stellenmehrbedarf: (z. B. 0,5 VK, EG ___/A___) |
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Anlage ./.
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