Drucksache - 2022/1236
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Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte Satzung des Kreises Dithmarschen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren wird beschlossen
Sachverhalt:
Die Verwaltungsgebührensatzung wurde vom Kreistag am 20.12.2000 beschlossen und hat seitdem 9 Änderungen und Anpassungen erfahren, letztmalig am 16.01.2017. Gemäß § 2 KAG verliert eine Satzung 20 Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit. Für die Neufassung der Satzung wurden die Gebührentatbestände und die Gebührenhöhe einer Überprüfung unterzogen. Erforderlich ist auch eine Anpassung des Gebührentarifs. Die Gebührentatbestände wurden redaktionell überarbeitet und den heutigen technischen Gegebenheiten (z.B. Datenträger Diskette gestrichen usw.) angepasst. Bei der Gebührenhöhe wurden Satzungen anderer Kreisverwaltungen ausgewertet und berücksichtigt. Als Ergebnis dieser Prüfung ist die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung mit dem dazugehörigen Gebührentarif entstanden.
Finanzielle Auswirkungen | Ja | X |
| Nein |
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Freiwillige Aufgabe/Maßnahme | Ja |
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| Nein |
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Erträge über alle Produkte des Kreishaushaltes. Bei einem Gebührenaufkommen von 3.000 – 5.000 Euro auf Grundlage der Verwaltungsgebührensatzung ist kein nennenswerter Konsolidierungsbeitrag zu erwarten
Anlagen
1. Neufassung der Satzung
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Anlagen: | |||||
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1 | Verwaltungsgebührensatzung Kreis Dithmarschen 2022 (78 KB) |