Drucksache - 2022/1241
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Beschlussvorschlag:
- Der Ausstattung der kreiseigenen und angemieteten Liegenschaften in diesem Jahr mit einer intelligenten Automation zum Beheizen der Räumlichkeiten wird zugestimmt.
- Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 800.000 Euro wird zugestimmt. Soweit diese nicht durch die zu erwartenden Fördermittel in Höhe von 120.000 Euro gedeckt werden, erfolgt eine Deckung durch in diesem Haushaltsjahr nicht verbrauchte Mittel für energetische Sanierungsmaßnahmen.
Sachverhalt:
Um den Zielen der EU und der Bunderegierung gerecht zu werden, kurzfristige Einsparungen beim Verbrauch von Gas zu erreichen, sind verschiedene Maßnahmen betrachtet worden. Im Rahmen dieser Betrachtung wurde ein großes Einsparpotential bei der Wärmeübertragung an den Raum identifiziert.
Wesentliche Wärmeverluste geschehen deshalb, weil Räume ohne tatsächliche Nutzung weiterhin beheizt werden. Zum Teil vorhandene zeitabhängige Steuerungen sehen in der Regel lediglich eine Nachtabsenkung vor, die eine kürzere tatsächliche Nutzung nicht berücksichtigt.
Dieses Problem kann durch eine bedarfsgerechte, präsenzabhängige Beheizung der Räume verhindert werden. Damit die Raumnutzung nicht in einem untertemperierten Raum erfolgt, ist eine gewisse Vorheizung des Raumes erforderlich, die den technischen Richtlinien für Arbeitsstätten unterliegt.
Die bedarfsgerechte Steuerung der Raumtemperatur lässt sich am effizientesten durch den Einsatz von selbstlernender künstlicher Intelligenz erreichen. Diese System können die Anwesenheit der Nutzer, sowie zusätzliche Störgrößen (z.B. geöffnete Fenster) erkennen und regulieren die Raumtemperatur selbständig.
Für eine flächendeckende Umstellung in allen Kreisliegenschaften müssen 3.273 sog. smarte Thermostate beschafft werden. Darüber hinaus sollen insgesamt 405 Thermostate in den angemieteten Liegenschaften durch smarte Thermostate ersetzt werden. Hierzu ist jedoch eine Abstimmung mit dem*der jeweiligen Vermieter*in erforderlich.
Die Kosten für den Austausch der vorhandenen Thermostate in den Liegenschaften gegen smarte Thermostate werden auf insgesamt 800.000 Euro geschätzt.
Die in Verantwortung des Kreises liegenden Museen wurden aufgrund musealer Anforderungen an eher konstantes Raumklima, der laufenden Sanierung des Dithmarscher Landesmuseums sowie der weiteren örtlichen Gegebenheiten als ungeeignet für diese Maßnahme eingestuft. Hier werden passendere Lösungen angestrebt.
Die Förderung durch den Bund für effiziente Gebäude wurde Anfang August 2022 von 20% auf 15% reduziert. Für das Kreishaus konnte einmalig noch der höhere Fördersatz von 20% gesichert werden. Weitere Investitionen werden mit 15% gefördert. Eine Förderung kann auch als Mieter in Anspruch genommen werden.
Die Fördervoraussetzungen sehen unter anderem eine Nutzungsdauer der smarten Thermostate von mindestens 10 Jahren vor. Auch bei einer kürzeren Mietdauer angemieteter Liegenschaften oder einem Auszug der Kreisverwaltung in ein neues Kreishaus ist eine Rückforderung von Fördermitteln jedoch nicht zu befürchten, da bei der Nachnutzung dieser Liegenschaften durch Dritte die Thermostate in den Räumlichkeiten verbleiben würden.
Das Energieeinsparpotential ist abhängig von dem letztlich eingesetzten System. Da die Beschaffung der smarten Thermostate im Wege eines Vergabeverfahrens erfolgen muss, lässt sich dieses aktuell nur grob schätzen. Bei einem angenommenen Einsparpotential von 20%, das bei smarten Thermostaten, die auf dem Markt verfügbar sind, realistisch ist, ist die Investition auch in angemieteten Liegenschaften oder Objekten, die perspektivisch nicht mehr durch den Kreis genutzt werden sollen (wie z. B. das Kreishaus) wirtschaftlich.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen:
1.673 MWh | Einsparung pro Jahr (Gas) |
401 to | Einsparung pro Jahr (CO2) |
130.000 € | Einsparung pro Jahr (Gaseinkauf) |
800.000 € | Investitionskosten, einmalig |
120.000 € | Fördermittel |
680.000 € | Kosten nach Förderung |
5,28 Jahre | Amortisation |
Tabelle 1 - Zusammenfassung - geschätztes minimales Potential der smarten Thermostate
Zur Ermittlung der Amortisation wurden die jährlichen Verbrauchskosten unter Berücksichtigung der aktuellen und künftigen Konditionen der geschätzten jährlichen Einsparung gegenübergestellt. Die Gasumlage wurde hierbei noch nicht berücksichtigt, da sie derzeit noch nicht gezahlt wird und alle 3 Monate angepasst werden kann. Sowohl die Gasumlage als auch die zu erwartenden weiter stark ansteigenden Energiepreise werden sich ausschließlich positiv auf die Amortisationsdauer auswirken.
Die nicht von der Fördersumme gedeckten Ausgaben sind außerplanmäßig zu finanzieren. Eine Deckung kann aus den für energetische Sanierungsmaßnahmen in diesem Jahr bereitgestellten und bisher nicht verbrauchten Mitteln erfolgen.
Unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Vorschriften wird eine zügige Umsetzung der Maßnahme angestrebt.
Finanzielle Auswirkungen | Ja | X |
| Nein |
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Falls ja: |
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Im Haushaltsplan berücksichtigt | Ja |
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| Nein | X |
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Freiwillige Aufgabe/Maßnahme | Ja |
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| Nein |
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Ergebnisplan/Finanzplan | Produkt-Nr. | 11184, 21710, 22110 | ||
Produkt-Name | Gebäudemanagement, Kreiseigene Gymnasien, Astrid-Lindgren-Schule | |||
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Ertrag | Euro | Einzahlungen | Euro | |
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zusätzlich / neu |
| zusätzlich / neu | 120.000 | |
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Aufwand | Euro | Auszahlungen | Euro | |
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zusätzlich / neu |
| zusätzlich / neu | 800.000 | |
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Saldo |
| Saldo | -680.000 | |
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Ein negativer Saldo wird finanziert durch: (Beschreibung der konkreten – strukturellen - Einsparungsmaßnahmen/Mehrerträge)
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Auswirkung auf Stellenplan | Ja |
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| Nein | X | |
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| Stellenmehrbedarf: (z. B. 0,5 VK, EG ___/A___) |
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Anlagen ./.
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