Drucksache - 2022/1294
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Beschluss:
Die Haushaltssatzung des Kreises Dithmarschen für das Haushaltsjahr 2023 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Als Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Kreises ist aufgrund § 57 KrO i. V. m.
§ 77 GO eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Planänderungen aus den Haushaltsberatungen wurden im Entwurf berücksichtigt.
Der Haushaltssatzungs-Entwurf ist als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen |
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Siehe Haushaltsplan 2023
Anlagen
Entwurf Haushaltssatzung Stand 14.11.2022
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Anlagen: | |||||
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1 | Haushaltssatzung_2023 Stand 14_11 (16 KB) |
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