Hinweisgeberschutz
Interne Meldestelle für Hinweisgebende
Mit Wirkung vom 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) des Bundes in Kraft getreten. Seit Juni 2024 gilt dazu auch die entsprechende Gesetzgebung des Landes Schleswig-Holstein (LHinSchG). Es regelt den Schutz von natürlichen Personen, die auf Verstöße oder Missstände im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit aufmerksam machen und diese melden wollen (s. g. „Whistleblower“).
Der Kreis Dithmarschen hat die Bereitstellung der internen Meldestelle an die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH vergeben. So kann sichergestellt werden, dass ein Höchstmaß an Vertraulichkeit bei der Bearbeitung von Meldungen erreicht wird.
Zuständig für die Organisation der Meldestelle ist der Fachdienst Digitalisierung, IT und Organisationsmanagement in der Kreisverwaltung.
Das Meldesystem richtet sich an alle Beschäftigten der Kreisverwaltung Dithmarschen. Auch außenstehende Personen, die im beruflichen Kontakt zum Kreis Dithmarschen stehen (zum Beispiel Lieferant*innen, Dienstleistende oder freiberuflich Tätige) und von einem Verstoß Kenntnis erlangen, können diesen an die interne Meldestelle melden.
- Meldungen sollten begründete, über bloße Vermutungen hinausgehende Verdachtsmomente sein
- Strafbare Handlungen oder Unterlassungen
- Verstöße, die mit Geldbußen belegt sind, insbesondere, wenn sie das Leben, die Gesundheit, die Rechte der Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane betreffen
- Sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder, sowie unmittelbar geltende Rechtsakte von europäischer Ebene
Die interne Meldestelle ist über folgendes Online-Portal erreichbar: https://dithmarschen.hinweis.de
Das Portal bietet auch die Möglichkeit der anonymen Meldungen sowie dem Versenden einer Tonaufnahme für die sprachliche Übermittlung von Meldungen.
Oberstes Prinzip der internen Meldestelle ist Ihr Schutz. Nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung zuständigen Personen haben Zugriff auf die eingegangene Meldung. Auch bei Kontakt zu Ihnen als Hinweis gebende Person, zum Beispiel zur Anforderung weiterer Informationen, gilt das Vertraulichkeitsgebot.
Ihre personenbezogenen Daten werden unter Einhaltung der in Art. 5 Datenschutzgrundverordnung normierten Grundsätze und der Regelungen des Landesdatenschutzgesetzes Schleswig-Holstein verarbeitet. Sie sind vor unbefugtem Zugriff geschützt. Ein Rückschluss auf Hinweisgeber, die anonym bleiben wollen, wird technisch unterbunden.
Außer an die interne Meldestelle können sich hinweisgebende Personen auch an externe Meldestellen wenden. Externe Meldestellen bestehen beispielsweise beim Bundesamt für Justiz, Externe Meldestelle des Bundes, 53094 Bonn, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, sowie beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn.