Audit BerufundFamilie
Arbeiten beim Kreis Dithmarschen
Der Kreis Dithmarschen als familienfreundlicher Arbeitgeber (Audit BerufundFamilie)
Die Kreisverwaltung Dithmarschen hat sich bereits seit vielen Jahren mit einer Reihe von Vorhaben zum Ziel gesetzt, Arbeitswelt und Anforderungen der Mitarbeiterfamilien in Einklang zu bringen.
Nach der Erstzertifizierung zum Audit BerufundFamilie und der Rezertifizierung im Jahr 2016 ist der Kreis weiterhin bestrebt, seine Angebote kontinuierlich anzupassen und auszubauen.
Die Telearbeit bietet den Beschäftigten die Chance, die individuellen Erfordernisse familiärer Betreuung mit Kindern oder pflegebedürftigen Anghörigen noch besser mit ihren dienstlichen Aufgaben in Einklang zu bringen.
Darüber hinaus wird die moderne Arbeitsform der Telearbeit in Zeiten des demographischen Wandels zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterbindung betrachtet. Vorteil des Telearbeitsplatzes ist es, dass das tägliche Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsort entfällt. Dadurch können die Beschäftigten Zeit und Kosten sparen.
Der Gesetzgeber gewährt eine individuelle Auszeit bis maximal 3 Jahre nach der Geburt des Kindes.
Mit den folgenden Maßnahmen begleitet die Kreisverwaltung Dithmarschen ihre Mitarbeitenden während der Elternzeit und erleichtert ihnen den Wiedereinstieg nach der Elternzeit:
- Informationen über interne Stellenausschreibungen und Fortbildungsangebote während der Elternzeit
- Kurzzeitige Vertretungen sowie sonstige zulässig befristete Beschäftigungsmöglichkeiten werden vorrangig beurlaubten Eltern angeboten, um die Verbindung zu ihrem Beruf aufrechtzuerhalten.
- Ist die Wiedereinnahme des früheren Arbeitsplatzes nach der Beendigung der Beurlaubung nicht möglich, wird die Rückkehr an einen vom Anforderungsprofil her gleichen Arbeitsplatz angestrebt.
- Unterstützung beim Wiedereinstieg (zum Beispiel durch Einarbeitungszeit; Anleitung muss gesichert sein)
- Reduzierte Arbeitszeit bzw. Teilzeit - auch für Führungskräfte -
- Individuelle vereinbarte und flexible Tages- oder Wochenarbeitszeit
- Telearbeit
- Rücksicht auf Familienbedürfnisse bei der Urlaubsregelung
- Sonderurlaub oder unbezahlte Freistellung (bei Betreuungs- oder Pflegeengpässen in der Familie)
Neben dem Kreisjugendring Dithmarschen bieten auch die umliegenden Gemeinden des Landkreises Dithmarschen verschiedene Aktionen an, damit Kinder und Jugendliche auch in den Ferien bestmöglich betreut werden.
Die meisten Angehörigen brauchen in der Phase, in der sie Familie, Pflege und Beruf vereinbaren müssen, vor allem mehr zeitliche Flexibilität. Das neue Gesetz (Familienpflegezeitgesetz gültig ab 1.1.2015) zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf berücksichtigt die Individualität jeder Pflegesituation. Auch die Kreisverwaltung setzt sich zum Ziel, für jeden betroffenen Mitarbeitenden eine individuelle Lösung zu finden.
Weiterführende generelle Informationen zum Thema Pflege finden Sie unter: