Verfahrenslotsende
Unabhängige Beratung, Unterstützung und Begleitung rund um Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohender) Behinderung von 0 – 26 Jahren und deren Eltern, Personensorge- und Erziehungsberechtigte.
Was ist Eingliederungshilfe?
Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung. Sie soll Menschen mit einer (drohenden) Behinderung durch individuell abgestimmte Maßnahmen dabei helfen, ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben zu führen.
Eine Behinderung kann geistige, körperliche oder seelische Ursachen haben. Auch Beeinträchtigungen des Sehens und Hörens können eine Behinderung darstellen. Manchmal gibt es mehrere Ursachen. Dann spricht man von einer Mehrfachbehinderung.
Bei Vorliegen einer (drohenden) Behinderung gibt es vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten, um etwa den Schulalltag, die Freizeit oder das Leben im eigenen Haushalt einfacher zu machen.
Diese Unterstützungsmöglichkeiten werden von verschiedenen Stellen angeboten. Für Leistungen der Eingliederungshilfe ist es notwendig, bei der entsprechenden Behörde einen Antrag zu stellen.
Das machen wir
Bei ihrem Kind oder bei dir als junger Mensch wurde eine (drohende) Behinderung festgestellt?
Wir als Verfahrenslotsende unterstützen Sie/dich dabei, die passende Hilfe zu finden. Auf Wunsch begleiten wir den Prozess der Antragstellung, die Gespräche bei Behörden und helfen auch bei der Kontaktaufnahme mit entsprechenden Dienstleistern.
Wenn es gewünscht wird, dann stehen wir Ihnen/dir also während des gesamten Verfahrens zur Seite.
Die Beratung ist kostenlos – es fallen keine Gebühren an.
Die Beratung ist freiwillig – wir werden nur auf Wunsch von Hilfesuchenden oder deren gesetzlicher Vertretung tätig.
Die Beratung ist unabhängig – die Interessen der Hilfesuchenden stehen im Mittelpunkt.
Die Beratung ist vertraulich – und kann auf Wunsch auch anonym erfolgen.
Wie läuft die Beratung ab?
- Für eine erste Kontaktaufnahme reicht ein Anruf oder eine kurze E-Mail.
- Vielleicht kann Ihr/dein Anliegen dann schon geklärt werden.
- Sollte eine umfangreichere Beratung notwendig sein, wird ein persönlicher Gesprächstermin vereinbart.
- Gemeinsam werden wir herausfinden, wobei es im Alltag, in der Schule oder in der Freizeit Schwierigkeiten gibt.
- Wir sprechen über Ihre/deine Wünsche und suchen nach individuellen Lösungen.
- Je nachdem, wie die Lösung aussehen soll, muss im nächsten Schritt vielleicht ein Antrag gestellt werden. Auch hierbei können wir helfen.
- Wenn ein Antrag bearbeitet wird, lädt die Behörde eventuell zu einem persönlichen Gespräch ein. Auf Wunsch begleiten wir auch solche Gespräche.
- Wenn eine Behörde eine Entscheidung trifft, wird ein schriftlicher Bescheid erstellt. Wenn es Fragen bezüglich des Bescheides gibt, können wir dabei helfen, den Bescheid zu verstehen.
- Wenn die Behörde beabsichtigt, den Antrag abzulehnen, können wir zu weiteren Schritten beraten.