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Kommunale Ehrungen

Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde / Stadt besonders verdient gemacht haben, können mit einer Auszeichnung geehrt werden.

Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können mit einer Auszeichnung geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein. So kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische, soziale oder künstlerische Verdienste handeln.

Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt traditionell eine besonders herausgehobene Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar. Da es sich hier um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche, noch lebende Personen verliehen werden.
Besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind mit der Verleihung des Ehrenbürgerrechts nicht verbunden.

Städte und Gemeinden können in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und zum Beispiel eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen.

 

An die zuständige Gemeinde- oder Stadtvertretung.

 

Zusätzlich zu kommunalen Satzungen können Verfahren zur Verleihung staatlicher Ehrungen und Orden durch die Gemeinde veranlasst werden. Hierzu zählen unter anderem die Schleswig-Holstein-Medaille, die Landes-Ehrenbürgerschaft, der Stark-Preis oder die Ehrentafel und nicht zuletzt der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.

 


Ansprechpartner

Stadt Heide - FD 11 Zentrale Dienste -Zentrale Verwaltung und Wahlen-

Postelweg 1
25746 Heide
+49 481 6850-0
+49 481 65211
zentraledienste[at]stadt-heide.de
www.heide.de/rathaus-buergerservice/fachbereiche-fachdienste/fachbereich-1-zentrale-aufgaben-finanzen.html

FD 11 Zentrale Verwaltung und Wahlen
Wahlamt (Briefwahlbüro)
Montag 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Dienstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr


Besuchszeiten Rathaus:
vormittags:
montags bis freitags: 8 Uhr bis 12 Uhr
nachmittags:
montag und dienstags sowie donnerstags: 14 Uhr bis 16.30 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung.

Herr Sven Borchers

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 11 Zentrale Dienste -Zentrale Verwaltung und Wahlen-

Kontakt herunterladen
+49 481 6850-112
+49 481 6850-7112
sven.borchers[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 414

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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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